Beschlussvorlage - 03/BV/086/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

1. Sach- und Rechtslage:

Gemäß § 43 Abs.6 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern vom 13.07.2011 ist der Haushalt der Gemeinde in jedem Haushaltsjahr auszugleichen. Kann der Ausgleich nicht erreicht werden, hat die Gemeindevertretung ein Haushaltskonsolidierungskonzept zu erarbeiten und entsprechend § 43 Abs.8 zu beschließen. Die Haushaltssatzung 2015 der Gemeinde Bartow weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von 70.347 € aus. Auch der Finanzhaushalt kann nur durch die Abnahme der liquiden Mittel und durch die Aufnahme eines Kassenkredites ausgeglichen werden.

Gemäß § 17 der Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik M-V hat die Gemeinde nachzuweisen, wie innerhalb des Finanzplanzeitraumes ein Ausgleich des Fehlbetrages erreicht werden soll.

 

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Beschlussvorschlag

2. Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Bartow beschließt das Haushaltskonsolidierungskonzept

2015 – 2018

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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