Beschlussvorlage - 24/BV/077/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Immer häufiger wird in den Medien kommuniziert, dass Bürgermeister, Stadt- und Gemeindevertreter sowie Mitarbeiter von Kommunen in ihrer amtlichen oder dienstlichen Tätigkeit bedroht und angefeindet werden.

 

Eine Rechtsschutzversicherung mit dem Baustein „Persönlichkeitsschutz“ bietet den Vertretern des Amtes (Bürgermeister, Mitglieder der freiwilligen Feuerwehr, Bedienstete der Stadt und Gemeinden sowie Ehe- und Lebenspartner und Kinder in häuslicher Gemeinschaft) weitreichenden Versicherungsschutz, wenn sie eine Persönlichkeitsrechtsverletzung oder einen Reputationsschaden erleiden oder Opfer einer vorsätzlich begangenen Körperverletzung werden.

 

Bei einer Persönlichkeitsrechtsverletzung oder bei einem Reputationsschaden umfasst der Deckungsschutz die Geltendmachung von Unterlassungs-, Löschungs-, Widerrufs-, Berichtigungs-, Ergänzungs-, Gegendarstellungs- und Auskunftsansprüchen.

Im Falle einer Körperverletzung ist unter anderem die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche mitversichert.

 

Die Ostdeutsche Kommunalversicherung bietet über die WGV Versicherung diesen Versicherungsschutz an und hat ein Angebot für den gesamten Amtsbereich unterbreitet. Der Vorschlag erstreckt sich neben dem „Persönlichkeitsschutz“ auch auf den Kommunal-Straf-Rechtsschutz mit Dienstreise-Rechtsschutzversicherung. Der Jahresbruttobeitrag beläuft sich bei einer Vertragslaufzeit von drei Jahren auf 2.350,11 Euro.

 

Die WGV-Versicherung AG bietet den Persönlichkeitsschutz nur in Kombination mit dem Strafrechtsschutz an.

 

Der Versicherungsschutz des Strafrechtsschutzes erstreckt sich auf die Verfahrenskosten im Falle einer Vorschriftsverletzung des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts. Eingeschlossen ist der Dienstreise-Rechtsschutz. Hier besteht Deckungsschutz, wenn mit dem Privatfahrzeug Dienst- oder Auftragsfahrten für die Kommune durchgeführt und dabei verkehrsrechtliche Vorschriften verletzt werden.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss stimmt dem Angebot der WGV-Versicherung AG, Tübinger Str. 55 in 70178 Stuttgart, zu. Der Ausschuss wünscht die Absicherung des Persönlichkeitsschutzes (inkl. Strafrechtsschutz) für kommunale Amtsträger, Bedienstete und ehrenamtlich Tätige und beauftragt die Amtsvorsteherin des Amtes „Amt Treptower Tollensewinkel“, Frau Delies, den Vertragsabschluss zu den nachstehenden Konditionen zu tätigen:

 

Rechtsschutzversicherung:

 

Versicherungsumfang:  A. Persönlichkeitsschutz inkl.

B. Kommunal-Straf-Rechtsschutz mit Dienstreise-Rechtsschutz

 

Versicherungssummen: A: 100.000 Euro je Versicherungsfall,                                                           max. 200.000 Euro pro Kalenderjahr

 B: 2.000.000 Euro je Versicherungsfall,                                  max. 4.000.000 Euro pro Kalenderjahr

 

Selbstbeteiligung: 0 Euro

 

Wartezeit: keine

 

Jahresbeitrag: 2.796,63 Euro (netto= 2.350,11).

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 1.1.1.04.56415

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Gremien/Rechtsschutzversicherungen

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Finanzielle Mittel für die Rechtsschutzversicherung sind für das Haushaltsjahr 2026 bei keiner Gemeinde eingeplant. Die Kosten werden pro Einwohner (0,21 €/Einw.) je Gemeinde aufgeteilt.

Ab 2027 werden die Beiträge in der Haushaltsplanung aller Gemeinden berücksichtigt.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...