Beschlussvorlage - 01/BV/364/2026-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen der Beratung im Finanzausschuss am 10.06.2026 wurden die nachfolgenden Prüfaufträge an die Verwaltung gerichtet.

  •       Satzungsänderung
  •       Bestandsschutz
  •       alle Straßen in einer Gruppe (Vereinfachung Umsetzung)

 

Die derzeit gültige Sondernutzungssatzung wurde am 08.10.2024 neu gefasst. Nunmehr war eine Überarbeitung erforderlich, da eine Richtlinie zur Wahlwerbung für die Stadt Altentreptow erlassen werden soll. Diese musste in der Sondernutzungssatzung verankert werden. Eine Änderung der Gebühren erfolgte nicht. Aus Gründen der Lesbarkeit/Anwendung hat sich das Ordnungsamt für den Beschluss einer Neufassung und gegen einen Änderungsbeschluss entschieden. Die Verfahrensweise ist kommunalrechtlich zulässig.

Die Änderung der Satzung berührt den Bestandsschutz nicht, da die maßgeblichen Gebührentatbestände und Gebührensätze bereits Gegenstand der vorherigen Satzungsregelung waren. Die Neufassung begründet insoweit keine neue Belastung, sondern führt die bestehende Rechtslage fort bzw. konkretisiert diese lediglich.

Die Zusammenfassung sämtlicher Straßen in einer Kategorie ist nicht umsetzbar, da die tatsächlichen Verhältnisse erheblich variieren. Im Innenstadtbereich führen das höhere Verkehrsaufkommen und die stärkere Beeinträchtigung des Verkehrs durch Sondernutzungen im öffentlichen Bereich regelmäßig zu einer intensiveren Inanspruchnahme des öffentlichen Raums als in den Außenbereichen. Eine Differenzierung ist daher sachlich gerechtfertigt.

 

Die Stadt Altentreptow beabsichtigt eine Sondernutzungssatzung  zu erlassen. Da Sondernutzungen regelmäßig Verwaltungsaufwand verursachen und den öffentlichen Raum in besonderem Maße beanspruchen, ist es sachgerecht, für die Inanspruchnahme eine Gebühr zu erheben. Mit einer Gebührensatzung soll gewährleistet werden, dass

  • eine Gleichbehandlung aller Antragstellenden erfolgt,
  • der Gemeindestraßenraum geschützt und geordnet genutzt wird,
  • klare und transparente Gebührenregelungen bestehen.

Die Verwaltung hat daher einen Entwurf zur Neufassung der Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen erarbeitet.

Der Satzungsentwurf enthält:

  • eine Definition der gebührenpflichtigen Sondernutzungen,
  • die Gebührenmaßstäbe und Gebührensätze,
  • Regelungen zum Verfahren, zur Fälligkeit und zur Rechtsgrundlage

Der Entwurf der Gebührensatzung mit dem entsprechenden Gebührentarif ist als Anlage beigefügt. Die Satzung tritt nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 3 Kommunalverfassung M-V  die Gemeindevertretung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt die Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Stadt Altentreptow in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

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jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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