Beschlussvorlage - 01/BV/336/2026-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Im Rahmen des Finanzausschusses am 10.06.2026 wurden nachfolgende Themen mit der bitte um Prüfung an die Verwaltung gegeben:

 

  • Rückwirkung möglich
  • Kleinstunternehmen – auch für Nebenjob, z.B als DJ – Konkretisierung erforderlich
  • Rückerstattung (bisher 1 Jahr Bestand- keine Rückerstattung)

 

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 die "Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow" beschlossen. Diese wurde seinerzeit durch den Projektbaustein "Immobilienmanagement" durch das Citymanagement, gefördert durch "Re-Start lebendige Innenstädte M-V", eingeführt. Mittlerweile ist diese Förderung ausgelaufen. Hauptzweck war es, Neugründungen und Geschäftsübernahmen im Innenstadtbereich der Stadt Altentreptow mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 2000 € zu unterstützen. 

In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Anträgen von Antragstellern deren Geschäftsstandort nicht dem unmittelbaren Innenstadtbereich zuzuordnen ist. Da die Förderung über das "Re-Start Programm" mittlerweile ausgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, die "Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow" auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Gewerbliche Neuansiedlungen und innovative Gründungsaktivitäten sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Altentreptow, auch wenn diese nicht im Innenstadtbereich liegen.

In den Jahren 2024 und 2025 gab es in der Stadt Altentreptow 49 Neugründungen bzw. Geschäftsübernahmen welche die Fördervoraussetzungen, bis auf den Standort, erfüllen. 9 Gründungen bzw. Übernahmen hiervon lagen im geförderten Gebiet. In den vergangenen beiden Jahren wurden jeweils 6.000 € ausgezahlt. Der Haushaltsansatz betrug jeweils 10.000 €.

Änderungen:

 

 

Alte Regelung

Neue Regelung

 

Name

 

Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow

 

 

Förderrichtlinie Anschubfinanzierung

zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in Altentreptow

 

1.

Anstrich 3

 

 

Reduzierung von Leerstand in der Innenstadt von Altentreptow

 

Reduzierung von Leerstand in Altentreptow

 

4.

Anstrich 2

 

Haupterwerb/Nebenerwerb (Gewinnerzielungsabsicht)

 

Der Zuwendungsempfänger muss ein eigenständiges Unternehmen im Haupterwerb sein (Gewinnerzielungsabsicht)

 

 

4.

Anstrich 3

 

Ansiedlung im Innenstadtbereich vorrangig in der Unterbaustraße, der Bahnhofsstraße, Am Marktplatz, der Oberbaustraße

 

 

Ansiedelung im Stadtgebiet der Stadt Altentreptow

 

4.

Anstrich 4

 

Der Antragsteller muss seine Selbstständigkeit nachweisen. Sollte diese innerhalb des ersten Geschäftsjahres aufgegeben werden, ist die Zuwendung zurückzuzahlen

 

 

Der Antragsteller muss seine Selbstständigkeit nachweisen. Sollte diese innerhalb der ersten 24 Monate ab Gründung oder Übernahme aufgegeben werden, ist die Zuwendung zurückzuzahlen

 

 

4.

Anstrich 5

 

 

Förderfähig sind nur Unternehmen, deren Geschäftsbetrieb überwiegend in einer öffentlich zugänglichen Betriebsstätte im Fördergebiet ausgeübt wird und die während regelmäßiger Öffnungszeiten Kunden- oder Besucherverkehr erzeugen

 

 

6.

Zeitpunkt

 

Für eine Förderung ist innerhalb eines Haushaltsjahres ein schriftlicher Antrag formlos spätestens bis zum 30. November jederzeit bei der Zuständigen Stelle:

 

Stadt Altentreptow

Bürgermeisterin/Wirtschaftsförderung

Rathausstraße 1

17087 Altentreptow

 

 

Der Antrag muss innerhalb von 6 Monaten nach Gründung oder Übernahme des Unternehmens bei der zuständigen Stelle eingegangen sein:

 

Stadt Altentreptow

Wirtschaftsförderung

Rathausstr. 1

17087 Altentreptow

 

6.

Verwendungsnachweis

 

Öffentliche Darstellung der Geschäftseröffnung z.B. durch eine Dokumentation anhand von Fotos

 

Öffentliche Darstellung der Geschäftseröffnung z.B. durch eine Dokumentation anhand von Fotos und Rechnungen.

Der Verwendungsnachweis muss spätestens 6 Monate nach Auszahlung der Mittel erbracht werden.

 

 

 

Für die Beschlussfassung ist gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die 1. Änderung der Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow in der beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X 

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.1.00/54151000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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