Beschlussvorlage - 38/BV/096/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Für den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

300.006,16

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

+32.201,02

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

-152.669,29

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

179.537,89

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-202.333,78

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-22.795,89

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-44.460,10

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

337.997,09

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 300.006,16 €. Das Ergebnis ist um 584.610,49 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf nicht geplante Zuweisungen vom Land nach § 27 FAG sowie höhere Gewerbesteuern, Mieterträge und Verkaufserlöse zurückzuführen. Aber auch auf Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und der Gebäudeunterhaltung sowie der Straßenunterhaltung. Die Steuerkraft der Gemeinde überstieg in 2024 die durchschnittliche Steuerkraft der Jahre 2022 und 2023. Gemäß § 37 GemHVO-Doppik M-V ist eine Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich, hier i. H. v. 152.669,29 €, zu bilden. Diese Rücklage dient dem Ausgleich für Mindererträge bei den Schlüsselzuweisungen in 2026. Zur Verbesserung des negativen Ergebnisvortrages wurden aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 32.201,02 € entnommen. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital beträgt 337.997,09 €. Die Gemeinde ist damit nicht mehr überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 2.710.749,77 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

296.826,09

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

45.671,31

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

251.154,78

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-370.438,98

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-119.284,20

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-40.516,44

+110.000,00

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-201.413,33

 

Veränderung der liquiden Mittel

38.312,68

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-163.100,65

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

848.833,16

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein Ergebnis von 296.826,09 €. Davon werden die Kredite mit 45.671,31 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -119.284,20 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

 

Es wurden u. a. Haushaltsermächtigungen für den Kita-Umbau in Wildberg, für Straßenunterhaltung und Schutzkleidung der Feuerwehr gebildet.  Für den Eigenanteil der Gemeinde am Kita-Umbau ist eine Kreditaufnahme von 110.000,00 € ins Folgejahr ermächtigt worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 38.312,68 € auf insgesamt -163.100,65 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 848.833,16 €. Es wurden Altschulden i. H. v. 85.980,27 € abgelöst.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.8 Anschaffung Möbel Kita Wildberg

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für den Dachausbau Kita Wildberg, Küche

Pos. 2.1.3 Fördermittel für Dachausbau

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Wildberg mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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