Beschlussvorlage - 38/BV/091/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Um Zuweisungen zum Erreichen des Haushaltsausgleichs nach § 27 Finanzausgleichsgesetz (FAG) im nächsten Jahr zu erhalten, sind die Hebesätze entsprechend den Gesetzesvorgaben des Landes anzupassen.

Demnach muss der Hebesatz für die Grundsteuer B von derzeit 408 auf 417 angehoben werden. Die Hebesätze für die Grundsteuer A und für die Gewerbesteuer ändern sich nicht.

 

Die Zuweisungen nach § 27 FAG belaufen sich für dieses Jahr auf ca. 473.600 Euro. Im nächsten Jahr sind ebenfalls Zuweisungen nach § 27 FAG für die Gemeinde zu erwarten. Insgesamt erhielt die Gemeinde in den letzten fünf Jahren Zuweisungen aus dem FAG zum Haushaltsausgleich von ca. einer halben Million Euro.

 

Die Gemeinden können bis zum 30. Juni eines Kalenderjahres einen Beschluss über eine Änderung der Hebesätze rückwirkend zum 01. Januar fassen (§ 25 Absatz 3 Satz 1 GrStG).

 

Die Festsetzung der derzeitigen Hebesätze wird mit dieser Hebesatzsatzung zum 01. Januar 2026 aufgehoben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Satzung über die Festsetzung der Hebesätze für Realsteuern mit Wirkung vom 01.01.2026 mit folgenden Hebesätzen:

Grundsteuer A

375 v.H.

Grundsteuer B

417 v.H.

Gewerbesteuer

383 v.H.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

611000.40120000 bzw. 611000.60120000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Erträge/Einzahlungen Grundsteuer B

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 37.200,00

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

37.132,50

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 ca.   800,00

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 -732,50

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: Mehrerträge und -einzahlungen durch die Erhöhung des Hebesatzes für die Grundsteuer B i. H. v. circa 800 Euro.

 

 

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Anlagen

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