Beschlussvorlage - 06/BV/064/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBl. M-V 2024 S. 351) hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

 

Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.

 

Lt. der vorliegenden Haushaltsplanung wird im Ergebnishaushalt unterjährig ein Jahresergebnis (nach Rücklagenentnahme) in Höhe von -1.651.975 EUR ausgewiesen. Der Finanzhaushalt weist unterjährig auch ein Defizit nach planmäßiger Tilgung in Höhe von -2.569.490 EUR aus.

Unter Berücksichtigung der vorläufigen Ergebnisse für die Jahre 2023, 2024 und 2025 wird der Haushaltsausgleich im Ergebnis- und Finanzhaushalt zum 31.12.2025 erreicht. Somit entfällt die Pflicht eines Haushaltssicherungskonzeptes.

 

Aufgrund der Haushaltsdaten wird die Leistungsfähigkeit der Gemeinde als weggefallen bewertet. Die Gemeindevertretung hat entsprechend der Kommunalverfassung M-V Maßnahmen zu ergreifen, die zu einer Verbesserung der finanziellen Situation führen.

 

Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.

 

Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist unverzüglich der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vorzulegen.

Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Kassenkredit). Demzufolge darf die Haushaltssatzung erst nach der Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und bekannt gemacht werden.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die in der Anlage beigefügte Haushaltssatzung der Gemeinde Grapzow für das Haushaltsjahr 2026.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: siehe Anlagen

 

 

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