Beschlussvorlage - 31/BV/054/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Für den Jahresabschluss 2024 der Gemeinde Altenhagen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

178.713,83

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

0,00

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

178.713,83

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-46.977,21

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

131.736,62

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

JA

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-18.507,54

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

449.755,17

 

Das Jahresergebnis beträgt 178.713,83 €. Da der Ergebnisvortrag ebenfalls positiv ist, wurden keine Entnahmen aus den Rücklagen vorgenommen. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung ereicht.

Das Jahresergebnis ist um 398.560,28 € besser ausgefallen als geplant. Das ist im Ertragsbereich auf nicht geplante Sonder- und Ergänzungszuweisungen sowie nicht erhaltene Zuweisungen für den Radweg zurückzuführen. Bei den Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wurde die geplante Sanierung der Radwege aufgrund der nicht erhaltenen Zuweisungen ebenfalls gespart.

Das Eigenkapital verbesserte sich von 247.403,13 € auf 449.755,17. Die Bilanzsumme beträgt 1.029.030,36 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

173.860,71

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

8.702,46

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

165.158,25

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-268.009,82

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-102.851,57

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-18.507,54

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-178.215,96

 

Veränderung der liquiden Mittel

+157.039,16

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-21.176,80

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

Kredit Landesförderinstitut

33.220,03

 

0,00

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben 173.860,71 €. Davon werden die Kredite mit 8.702,46 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -102.851,57 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 18.507,54 € u. a. für die Sanierung der Küche ins Folgejahr übertragen worden.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 157.039,16 € auf insgesamt -21.176,80 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 33.220,03 €. Die Darlehen vom LFI und der DZ HYP für die Sanierung der Wohnungen sind in 2024 zurückgezahlt worden.

In der Anlagenbuchhaltung sind ein Kompakttraktor John Deere sowie eine Kühlzelle mit Überdachung neu bilanziert worden. Für die Spielgeräte in Neuenhagen sind Anzahlungen geleistet worden. Die Gemeinde erhielt dafür Zuweisungen vom Land.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2024 der Gemeinde Altenhagen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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