Beschlussvorlage - 24/BV/075/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Treptower Tollensewinkel unterhalten gem. § 1 Abs. 1 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes Mecklenburg- Vorpommern (SchStG M- V) eine gemeinsame Schiedsstelle.

Gem. § 2 SchStG M- V werden die Aufgaben der Schiedsstelle durch eine Schiedsperson und eine/ einen Stellvertreter wahrgenommen. Sie sind ehrenamtlich tätig und werden gem. § 3 SchStG M- V für die Dauer von 5 Jahren gewählt.


Die Schiedsstelle des Amtes Treptower Tollensewinkel ist aktuell wie folgt besetzt:
- Meißner, Ulrike, verpflichtet zuletzt zum 01.07.2021
- Messinger, Eveline, verpflichtet zuletzt zum 01.07.2021


Die Amtszeit der Schiedsfrau des Amtes Frau Ulrike Meißner endet am 01.07.2026.
Die Amtszeit der stellvertretenden Schiedsfrau Frau Eveline Messinger endet am 01.07.2026.


Daher ist eine Neuwahl durchzuführen. Über die Neuwahl der Schiedspersonen wurde auf der Homepage des Amtes Treptower Tollensewinkel sowie im Amtskurier (Jahrgang 26, Donnerstag den 2.April 2026, Nummer 04 Seite 7) informiert und Interessierte aufgerufen entsprechende Bewerbungen bis zum 15.05.2026 einzureichen.  

 

Gemäß § 3 des Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (SchStG M-V) wählt der Amtsausschuss für die Dauer von fünf Jahren die Schiedsperson.

 

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist gingen die nachfolgenden Bewerbungen ein:

 

Frau Ulrike Meißner und Frau Katrin Lange.

 

Frau Ulrike Meißner bekleidete bereits in der letzten Wahlperiode das Amt der Schiedsfrau.

 

Frau Messinger wird das Amt der Schiedsfrau nicht mehr weiter ausüben. Wir danken Ihr für die aufgebrachten Bemühungen in diesem Ehrenamt. 

 

Nach Punkt 3.2 der Verwaltungsvorschrift zum SchStG M-V soll die regionale Organisation, die sich der Wahrnehmung der Interessen der Schiedspersonen annimmt, angehört werden (hier: Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e.V. (BDS) ).

 

Diese Anhörung erfolgte mit dem Datum vom 21.05.2026.

 

Gemäß §§ 5, 6 SchStG M-V sind die Gewählten durch den Direktor des Amtsgerichts Amtsgericht Neubrandenburg zu bestätigen, anschließend in ihr Amt zu berufen und zur gewissenhaften sowie unparteiischen Erfüllung ihrer Aufgaben zu verpflichten

 

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Beschlussvorschlag

Der Amtsausschuss wählt Frau Ulrike Meißner für weitere 5 Jahre zur Schiedsperson des Amtes Treptower Tollensewinkel.

Als ihre Stellvertreterin wird Frau Katrin Lange für 5 Jahre gewählt.

Beide nehmen ihre Funktionen im Ehrenamt wahr.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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Anlagen

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