Beschlussvorlage - 06/BV/063/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Grapzow benötigt für ihren MTW eine Unterstellmöglichkeit. Derzeit dient eine Blechgarage als Übergangslösung, wobei deren Nutzung aufgrund einer Ausnahmegenehmigung gestattet ist. Zukünftig ist ein bedarfsgerechter, DIN-konformer Anbau vorgesehen, der einen Stellplatz sowie getrennte Umkleidekabinen umfassen soll, da die Umkleidebereiche nicht mit den Stellplätzen kombiniert werden dürfen.

 

In Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro wurde bereits eine Machbarkeitsstudie erstellt; die Gemeindevertretung hat sich für eine Variante entschieden (siehe Anlage). Zu dieser Variante liegt eine Kostenschätzung vor (siehe Anlage). Die Gesamtkosten der Planungsphasen 1–9 belaufen sich auf circa 80.000,00 €.

 

Die Realisierung des Vorhabens ist ausschließlich über Fördermittel möglich. Zur Beantragung der Fördermittel ist eine fundierte Grundplanung erforderlich, die die Leistungsphasen 1–4 (Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung und Genehmigungsplanung) umfasst. Die daraus resultierenden Unterlagen bilden die Grundlage für die Fördermittelanträge in den kommenden Jahren.

 

Mit den Planungsleistungen wird ein geeignetes Planungsbüro beauftragt, es werden 3 Angebote von verschiedenen Planungsbüros eingeholt.

 

Die Finanzierung der Maßnahme ist im Haushalt 2026 geplant.

 

Gemäß § 6 Abs. 1 VgMinArbV M-V (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung M-V) können Dienstleistungen bis 100.000,00 € über einen Direktauftrag vergeben werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 4a KV M-V, i. V. m. der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow (Wertgrenzenregelung) entscheidet die Gemeindevertretung über die Einleitung und Ausgestaltung von Vergabeverfahren.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt, für die Maßnahme: Planungsleistungen 1-4 für den Anbau Feuerwehrgerätehaus Grapzow, gemäß § 6 Abs. 1 VgMinArbV M-V (Vergabe- und Mindestarbeitsbedingungen-Verfahrensverordnung M-V), über einen Direktauftrag zu vergeben.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2026

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 126010/56250000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Aufwendung für Sachverständige

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

80.000,00 €

Haushaltsmittel:

 

 

 

343,20 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

77.779,20 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

1.877,60 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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