Beschlussvorlage - 24/BV/074/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Umsetzung der Verwaltungsvereinbarung MV-Plan 2035
hier: Investitionsbudget für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Hauptausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Vorberatung
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Geplant
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Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel
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Entscheidung
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16.06.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 15 W MV-Plan 2035 werden die insgesamt verfügbaren 141,2 Mio. Euro des Investitionsbudgets für Verkehrsinfrastruktur, ÖPNV und Energie in ein Grundbudget (140 Mio. Euro) und ein Aufstockungsbudget (1,2 Mio. Euro) aufgeteilt. Aus dem Grundbudget entfällt ein Anteil von insgesamt 23.668.334,66 Euro über die Laufzeit der Verwaltungsvereinbarung auf den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, wovon wiederum 50 Prozent den kreisangehörigen Städten und Gemeinden als Budgets zur Verfügung gestellt werden. Die Verteilung an die Städte und Gemeinden erfolgt dabei jeweils hälftig nach den amtlichen Einwohnerzahlen zum Stichtag 30.06.2025 und den gewichteten Gesamtstraßenlängen des Jahres 2025 gemäß § 8 a Abs. 5 Kommunalabgabengesetz Mecklenburg-Vorpommern (KAG M-V).
Laufzeit insgesamt: 2026 – 2035
Verwendung der Mittel: Straßen, Geh- und Radwege, Energetische Sanierung
Amt Treptower Tollensewinkel: 744.270,68 EUR
Voraussetzung: Investition
Für die Umsetzung des genannten Budgets ist nach § 16 bzw. § 18 W MV-Plan 2035 durch den Amtsausschuss mit den Stimmen aller Mitglieder die Projektliste im Rahmen des verfügbaren Investitionsbudgets zu beschließen. Auf dieser Grundlage wird ein Zuwendungsbescheid vom LK MSE erlassen, soweit die Bewilligungsvoraussetzungen vorliegen.
Der Amtsausschuss hat am 26.11.2024 ein Radwegekonzept für den Amtsbereich beschlossen. Die Verwaltung schlägt vor, die zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel prioritär für die Erneuerung und den Ausbau des Radwegenetzes einzusetzen.
Die Investitionen in den Radwegebau sind aus folgenden Gründen sachgerecht und erforderlich:
- Stärkung des touristischen Angebotes und der Naherholung im Amtsbereich,
- Verbesserung der Anbindung zwischen den Gemeinden sowie wichtiger öffentlicher Einrichtungen,
- Förderung einer umweltfreundlichen und nachhaltigen Mobilität,
- Verbesserung der Verkehrssicherheit insbesondere für Schülerinnen und Schüler, Berufspendler sowie ältere Menschen,
- Reduzierung des motorisierten Individualverkehrs und damit verbundener Emissionen,
- langfristige Sicherung und Modernisierung der kommunalen Infrastruktur,
Seitens der Bauverwaltung wurden nachfolgende umsetzbare Maßnahmen benannt:
- Radweg Altenhagen – Idashof
- Radweg Wolkow – Wildberg
- Radweg Klatzow – Mühlenhagen
- alternativ: Radweg Grischow-Werder-Siedenbollentin
Für die Umsetzung der Maßnahmen sollen zunächst entsprechende Kostenvoranschläge eingeholt werden. Nach Vorliegen der Kostenberechnungen kann der Amtsausschuss entscheiden, in welcher Reihenfolge die Maßnahmen umgesetzt und wie die verfügbaren finanziellen Mittel auf die einzelnen Projekte verteilt werden sollen.
Die Verwaltung empfiehlt, die Planung und Vorbereitung der Maßnahmen zeitnah einzuleiten, um die Fördervoraussetzungen einzuhalten und eine fristgerechte Umsetzung der Maßnahmen sicherzustellen.
Die Finanzierung der Kostenvoranschläge erfolgt über den Amtshaushalt. Nach Beschlussfassung über die Mittelverteilung im Amtsausschuss wird die Maßnahme im jeweiligen Gemeindehaushalt geplant und umgesetzt.
Der Amtsausschuss ist gemäß § 134 Abs. 2 Kommunalverfassung i. V. m. § 16 bzw. § 18 MV-Plan 2035 für die Entscheidung zuständig.
Beschlussvorschlag
Der Amtsausschuss beschließt, die im Rahmen des Radwegekonzeptes vorgesehenen Maßnahmen zur Erneuerung und zum Ausbau des Radwegenetzes im Amtsbereich grundsätzlich umzusetzen.
Die Verwaltung wird beauftragt,
- für die benannten Maßnahmen entsprechende Kostenschätzungen bzw. Kostenvoranschläge einzuholen,
- die Förderfähigkeit der einzelnen Maßnahmen zu prüfen,
- eine Prioritätenliste unter Berücksichtigung des verfügbaren Investitionsbudgets zu erarbeiten sowie
- dem Amtsausschuss eine Übersicht zur Entscheidung über die Verteilung der finanziellen Mittel vorzulegen.
Die Umsetzung der Maßnahmen erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung entsprechender Fördermittel sowie der Beschlussfassung über die konkrete Mittelverteilung durch den Amtsausschuss.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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3,8 MB
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2
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(wie Dokument)
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5,4 MB
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