Beschlussvorlage - 39/BV/063/2026

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Mit Beschluss vom 17.05.2022 hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen“ beschlossen.

Am 21.03.2025 wurde das beim Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V von der Gemeinde Groß Teetzleben am 01.11.2022 beantragte Zielabweichungsverfahren mit Maßgaben genehmigt.

Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB wurde im Rahmen einer öffentlichen Auslegung vom 15.11.2025 bis einschließlich 15.12.2025 durchgeführt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB schriftlich am 15.11.2025 unterrichtet und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern. Die bisher vorliegenden Stellungnahmen wurden bei der Erstellung des Bebauungsplanentwurfs mit Stand 05/2026 (Anlage 2) berücksichtigt.

Der Entwurfs- und Veröffentlichungsbeschluss ist Voraussetzung für die Durchführung der weiteren Verfahrensschritte. Die sich im Rahmen der Erörterungen und Diskussion in der Gemeindevertretung ergebenden Anforderungen werden eingearbeitet. Hierzu gehört auch die Festsetzung der Art der Baugebiete, die gemäß Beschlussfassung ggf. anzupassen ist. Die vorliegenden Gutachten können im Amt Treptower Tollensewinkel eingesehen werden.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurde angeregt, den Namen für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 6 „Freiflächenphotovoltaikanlage im westlichen Gemeindegebiet an der Gemeindegrenze zu Wildberg und Breesen“ der Gemeinde Groß Teetzleben zu ändern. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Groß Teetzleben erhält für das weitere Verfahren den Titel „Freiflächenphotovoltaikanlage am Bauernwald“. 

Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf des Bebauungsplans einschließlich der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.

Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind mindestens eine Woche vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

  1. die eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf werden zur Kenntnis genommen. Grundlage ist die tabellarische Zusammenstellung eingegangener Anregungen und Stellungnahmen der Behörden und Träger sonstiger öffentlicher Belange sowie der Verbände. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind nicht eingegangen.
  2. der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 6 der Gemeinde Groß Teetzleben erhält für das weitere Verfahren den Titel „Freiflächenphotovoltaikanlage am Bauernwald“. 
  3. der Planentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 6 „Freiflächenphotovoltaikanlage am Bauernwald“ wird in der vorliegenden Fassung vom Mai 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  4. die gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen sind mindestens auf die Dauer von 30 Tagen im Internet zu veröffentlichen und über das zentrale Internetportal des Landes M-V zugänglich zu machen. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet sind der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Groß Teetzleben mit der Begründung und den bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und der Vorhaben- und Erschließungsplan im Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich auszulegen; der Inhalt der Bekanntmachung ist zusätzlich in das Internet einzustellen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind vorher ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 5 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
  5. gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
  6. die Nachbargemeinden sind gemäß § 2 Abs. 2 BauGB zu beteiligen.
Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Die Kosten des Bauleitplanverfahrens trägt der Vorhabenträger. Der Gemeinde Groß Teetzleben entstehen keinerlei Kosten.

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...