Beschlussvorlage - 02/BV/056/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Der WIND-projekt GmbH & Co. Sechste Betriebs-KG betreibt einen Windpark, bestehend aus 5 Windenergieanlagen. Die WEA 1 bis 5 sind jeweils bereits vor Vertragsschluss in Betrieb gegangen im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023.

 

Die WEA weisen jeweils einzeln eine installierte elektrische Leistung von mehr als 1.000 Kilowatt auf.  Die Standorte der vom Betreiber betriebenen WEA 1 bis 5 sind in dem Lageplan eingezeichnet, der diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt ist.

 

Eine Inbetriebnahme im Sinne des § 3 Nr. 30 EEG 2023 der WEA erfolgte am 27.09.2013.

 

Der Betreiber plant, der Gemeinde Siedenbollentin einseitige Zuwendungen ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 1 EEG 2023 ab Inkrafttreten dieses Vertrages verbindlich anzubieten.

 

Es sind mehrere Gemeinden im Sinne § 6 Abs. 2 Nr. 1 und 5 EEG 2023 betroffen. Die Aufteilung erfolgt entsprechend des prozentualen Flächenanteils (siehe Anlage 2 Vertrag)

 

Insgesamt erhält die Gemeinde Siedenbollentin für die 3 WKA mit einer erwarteten Jahresstrommenge von je 10 Mio kWh/WKA  =  0,2 Cent/kWh entsprechend ihrem prozentualem Flächenanteil.

 

WKA

Jahresstrommenge

0,2 Cent/kWh

Prozentualer Flächenanteil (5 WKA)

Betrag EUR/Jahr

WKA 01

10  Mio kWh

20.000 EUR

11,61 %

2.322 EUR

WKA 02

10  Mio kWh

20.000 EUR

1,31 %

  262 EUR

WKA 05

10  Mio kWh

20.000 EUR

5,25 %

1.050 EUR

 

Insgesamt jährlich:  3.634 EUR.

 

Der Vertrag tritt rückwirkend zum ab 01.01.2026 in Kraft. Die Laufzeit beträgt 7 Jahre. Nach Ablauf der Vertragslaufzeit verlängert sich der Vertrag einmalig um weitere 5 Jahre, wenn er nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Kalenderjahres gekündigt wird.

 

Der Vertrag ist als Anlage beigefügt.

 

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin ist für die Entscheidung gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeinde Siedenbollentin beschließt die Annahme des Angebotes der WIND-projekt GmbH & Co. Sechste Betriebs-KG, Holzweg 87, 26605 Aurich zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windenergieanlagen (Bestandslagen) gem. § 6 EEG.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren: 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 Sonstige Transfererträge WKA

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

1.000,00 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

236,69 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

3.634,00 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: 

 

Der Ertrag wird in die Haushaltsplanung 2027 ff aufgenommen.

 

 

 

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