Beschlussvorlage - 02/BV/054/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist am 24.10.2025 in

Kraft getreten. Im Anschluss sind zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern / Stadtstaaten korrespondierende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen worden, die den Rahmen für  die Verwendung, den Mittelfluss und weitere Regelungen beinhalten.

 

Unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgte sodann die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung (VV MV-Plan 2035) zwischen dem Land und auf kommunaler Seite den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Umsetzung der Mittel in den kommunalen Gebietskörperschaften und benennt zugleich die zur Verfügung stehenden Mittel getrennt nach drei Hauptverwendungsbereichen sowie einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000 EUR für jede Gemeinde in M-V.

 

Rahmenbedingungen:

 

  •       Das Mindestinvestitionsvolumen der geförderten Maßnahme beträgt 50.000 EUR. 
  •       Förderfähig sind auch Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. 
  •       Abruf der Fördermittel nur, wenn diese innerhalb von drei Monaten

               benötigt werden; zu früher Mittelabruf führt zu Zinszahlungen. 

  •       Laufzeit der Mittelbereitstellung: 2026 bis 2030.
  •       Mittelbereitstellung erfolgt über die Landkreise, ein Antrag der Gemeinde ist nicht

    erforderlich. 

  •      Beschluss der Gemeindevertretung zur Verwendung der Mittel und Meldung           

         an den  Landkreis MSE.

 

Entsprechend den Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung VV-MV Plan 2035 zu den förderfähigen Maßnahmen soll der 50.000 EUR Sockelbetrag für die Maßnahme: „Neubau Kunstrasenplatz” in Siedenbollentin verwendet werden.

 

Die Gemeinde Siedenbollentin ist Eigentümerin des Sportplatzes. Träger der Maßnahme ist der Sportverein SV Siedenbollentin. Die Auszahlungen für diese Maßnahme werden  ca. 300.000 EUR betragen. Der Verein beantragt eine Sportförderung in Höhe von 100.000 EUR beim Landesportbund M-V.

 

Der Sportverein wurde am 16.11.2000 gegründet und zählt heute rund 200 Mitglieder. Der Verein nutzt regelmäßig den Sportplatz der Gemeinde und leistet seit vielen Jahren einen wichtigen Beitrag zum sportlichen und gesellschaftlichen Leben vor Ort.

Besonders hervorzuheben ist der sportliche Erfolg der Fußballmannschaft, die im Jahr 2025 in die Fußball-Oberliga Nordost aufgestiegen ist. Dieser Aufstieg stärkt nicht nur die Außendarstellung des Vereins, sondern erhöht auch die Bedeutung des Sportstandortes innerhalb der Region.

Neben dem Fußball engagiert sich der Verein intensiv in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in weiteren sportlichen Bereichen wie Volleyball, Darts und Seniorensport. Dadurch werden Menschen unterschiedlicher Altersgruppen aktiv eingebunden und sportliche sowie soziale Angebote für die gesamte Gemeinde geschaffen.

Der Verein fördert damit in besonderem Maße das Gemeinschaftsgefühl, das soziale Miteinander und das Zusammenleben in der Gemeinde. Durch ehrenamtliches Engagement, regelmäßige Trainings- und Veranstaltungsangebote sowie die Einbindung von Kindern, Jugendlichen und Senioren trägt der Verein nachhaltig zur sozialen und sportlichen Entwicklung der Region bei.

 

Eine Förderung des Vereins durch die Gemeinde ist daher gerechtfertigt, da sie sowohl den Breitensport als auch die Jugendarbeit, die Integration und den gesellschaftlichen Zusammenhalt nachhaltig unterstützt.

 

Der Umfang der Maßnahme Neubau Kunstrasenplatz beträgt voraussichtlich 300.000 EUR. Es wird eine Zuwendungsbescheid in Höhe von 50.000 EUR erstellt.

 

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2027-2030 umgesetzt werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt mit den Mitteln des LuKIFG - 50.000 EUR Sockelbetrag - folgende Maßnahme umzusetzen: Zuwendung an den Sportverein SV Siedenbolentin für den Neubau Kunstrasenplatz.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, nach Bestätigung durch den Landkreis Mecklenburgische Seeplatte, dass die Maßnahme den Vorgaben der Verwaltungevereinbarung MV bezüglich der Vewendung der Mittel entspricht,  einen Zuwendungsbescheid zu erstellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren: 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Mittel werden in der HHPl 2027 ff aufgenommen.

 

 

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