Beschlussvorlage - 39/BV/062/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben hat am 15.03.2023 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Photovoltaikanlage Rottenhof“ gefasst. Mit dem Bebauungsplan verfolgte die Gemeinde das Ziel, in der Gemarkung Klein Teetzleben: Flur 1, Flurstück 138 (8,8 ha) ca. 1,8 km westlich des Ortsteils Klein Teetzlebens die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die zukünftige Nutzung des Gebietes entsprechend der Zulässigkeiten eines sonstigen Sondergebietes Photovoltaikanlage zu schaffen.

 

Die Erstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes sollte im zweistufigen Verfahren mit Umweltbericht und artenschutzrechtlicher Prüfung durchgeführt werden. Ein Zielabweichungsverfahren sollte nach dem Aufstellungsbeschluss eingeleitet werden.

Entsprechend des §12 BauGB sollte mit dem Vorhabenträger ein Durchführungsvertrag geschlossen werden.

Der am 15.03.2023 Aufstellungsbeschluss wurde nicht gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekannt gemacht und ein Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium wurde durch die Gemeinde Groß Teetzleben nicht eingereicht. Das Bauleitplanverfahren wurde in der Zwischenzeit nicht mehr verfolgt.

 

Am 11.02.2026 erhielt die Gemeinde Groß Teetzleben von der PIN Privates Institut für regenerative Energieprojekte GmbH (Firmensitz München) einen Antrag für den Standort des am 15.03.2023 gefassten Aufstellungsbeschlusses auf Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes. Die Gemeinde Groß Teetzleben soll im Verlauf der Gemeindevertretersitzung über die Aufrechterhaltung des aufgestellten Bebauungsplanes beraten und den Vorhabenträger im Anschluss über das Beratungsergebnis informieren.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

  1. die Änderung des Aufstellungsbeschlusses für den in Rede stehenden Bebauungplan “Photovoltaikanlage Rottenhof” vom 15.03.2023 wie folgt:
    1.       dem Antrag der PIN Privates Institut für regenerative Energieprojekte GmbH (Firmensitz München) auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 (2) BauGB stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben zu und beschließt für den Geltungsbereich Gemarkung Klein Teetzleben Flur 1, Flurstück 138 den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9 “Solarpark Klein Teetzleben” der Gemeinde Groß Teetzleben gemäß § 12 (1) BauGB
    2.      Die gemäß § 3 (1) BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (1) BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
    3.    Die Änderung des Aufstellungsbeschlusses ist gemäß § 2 (1) BauGB ortsüblich bekanntzumachen

 

ODER

 

Die Gemiendevertretung der Gemeinde Groß Teetzleben beschließt:

der Aufstellungsbeschluss vom 15.03.2023 (39/BV/127/2023) mit dem Wortlaut:

  1. die Aufstellung des Bebauungsplanes „Photovoltaikanlage Rottenhof“ der Gemeinde Groß Teetzleben
  2. den Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 (1 ) BauGB mit Veröffentlichung im Internet und im Bekanntmachungsblatt ortsüblich bekannt zu machen
  3. Der Bürgermeister wird beauftragt, einen, durch den Investor auf seine Kosten zu erarbeitenden, Antrag auf Zielabweichung beim zuständigen Landesministerium einzureichen.

wird aufgehoben.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Gemeinde Groß Teetzleben entstehen mit der Änderung oder der Aufhebung des aufstellungsbeschlusses keinerlei Kosten.

 

 

 

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