Beschlussvorlage - 01/BV/380/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow
hier: Entwurfs- und Auslegungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
Beratungsfolge
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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19.05.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Mit Beschluss vom 15.10.2025 hat die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow die Aufstellung der 18. Änderung des Flächennutzungsplans für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ im Parallelverfahren beschlossen.
Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 ist im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung für die 18. Änderung des Flächennutzungsplans durchgeführt worden. Die Entwurfsunterlagen zur Änderung des (Teil-)Flächennutzungsplanes wurden unter Berücksichtigung der eingegangenen Hinweise und Anregungen erstellt.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sind der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow einschließlich der Begründung mit Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen und die beteiligten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen.
Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können.
Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zu Planentwurf und Begründung einzuholen, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann.
Rechtliche Grundlage:
§ 2 Abs. 2 BauGB - Abstimmung mit Nachbargemeinden
§ 3 Abs. 2 BauGB - öffentliche Auslegung
§ 4 Abs. 2 BauGB - Beteiligung der Behörden und sonst. Träger öffentlicher Belange
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Der Planentwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 "Batteriespeicher Thalberg" wird in der vorliegenden Fassung vom Juni 2026 beschlossen. Der Entwurf der Begründung einschließlich Umweltbericht wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
- Der Entwurf der 18. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ mit der Begründung und Umweltbericht einschließlich der wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen sind nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen und die beteiligten Träger öffentlicher Belange von der Auslegung zu benachrichtigen. Ort und Dauer der Auslegung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sind ortsüblich bekannt zu machen. Es ist darauf hinzuweisen, dass Stellungnahmen während der Auslegungsfrist abgegeben werden können, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über die Flächennutzungsplanänderung unberücksichtigt bleiben können. Eine Vereinigung im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Absatz 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes ist mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht wurden, aber hätte geltend gemacht werden können.
- Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sind die Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu dem Planentwurf und zu dem Begründungsentwurf einzuholen.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Sämtliche anfallende Planungskosten der 18. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow übernimmt der Vorhabenträger. Der Stadt Altentreptow entstehen keine Kosten.
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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1,4 MB
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(wie Dokument)
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998,8 kB
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