Beschlussvorlage - 01/BV/379/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 31.03.2026 den Aufstellungsbeschluss für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow – Thalberg “ gefasst. Mit dem Bebauungsplan verfolgt der Vorhabenträger das Ziel, auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe des Energieparks Thalberg ein Batteriespeicher zu errichten und zu betrieben - planungsrechtliche Voraussetzungen für die Entwicklung sollen mit dem Bauleitplanverfahren im Parallelverfahren zur 21. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altententreptow gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geschaffen werden.

Mit dem vorliegenden Vorentwurf des Bebauungsplanes und der zugehörigen Begründung wird die Grundlage geschaffen, das Verfahren ordnungsgemäß Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die Beteiligung der Träger Öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 einzuleiten.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertrtung der Stadt Altentreptow beschließt:

  1. Der Aufstellungsbeschluss des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow – Thalberg der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
  1. Der Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow - Thalberg“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 beschlossen. Der Vorentwurf der Begründung wird in der vorliegenden Fassung gebilligt.
  2. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB erneut durchgeführt werden.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Durch einen Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB verpflichtet sich der Vorhabenträger zur Übernahme der Verfahrenskosten des Bauleitplanverfahrens. Der Stadt Altentreptow entstehen keinerlei Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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