Beschlussvorlage - 14/BV/062/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist am 24.10.2025 in

Kraft getreten. Im Anschluss sind zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern / Stadtstaaten korrespondierende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen worden, die den Rahmen für  die Verwendung, den Mittelfluss und weitere Regelungen beinhalten.

 

Unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgte sodann die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung (VV MV-Plan 2035) zwischen dem Land und auf kommunaler Seite den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Umsetzung der Mittel in den kommunalen Gebietskörperschaften und benennt zugleich die zur Verfügung stehenden Mittel getrennt nach drei Hauptverwendungsbereichen sowie einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000 EUR für jede Gemeinde in M-V.

 

Rahmenbedingungen:

 

  •       Das Mindestinvestitionsvolumen der geförderten Maßnahme beträgt 50.000 Euro. 
  •       Förderfähig sind auch Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. 
  •       Abruf der Fördermittel nur, wenn diese innerhalb von drei Monaten

               benötigt werden; zu früher Mittelabruf führt zu Zinszahlungen. 

  •       Laufzeit der Mittelbereitstellung: 2026 bis 2030.
  •       Mittelbereitstellung erfolgt über die Landkreise, ein Antrag der Gemeinde ist nicht

    erforderlich. 

  •      Beschluss der Gemeindevertretung zur Verwendung der Mittel und Meldung           

         an den  Landkreis MSE.

 

Entsprechend den Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung VV-MV Plan 2035 zu den förderfähigen Maßnahmen soll der 50.000 EUR Sockelbetrag für die Maßnahme: Neubau Spielplatz” in Letzin eingesetzt werden.

 

Im Zuge der Neugestaltung des Teiches auf dem Dorfplatz in Letzin entsteht ein attraktiver und naturnaher Aufenthaltsbereich für die gesamte Gemeinde. Ziel ist es, eine grüne Oase zu schaffen, die Erholung, Begegnung und Lebensqualität fördert.

 

Um dieses Gesamtbild sinnvoll zu ergänzen und insbesondere Familien anzusprechen, ist der Bau eines Spielplatzes vorgesehen. Dieser bietet Kindern einen sicheren Raum zum Spielen und unterstützt gleichzeitig das soziale Miteinander. Für Eltern und Begleitpersonen entsteht ein Ort der Begegnung und des Austauschs.

 

Der Spielplatz rundet das Konzept der neugestalteten Anlage ab und trägt wesentlich dazu bei, den Dorfplatz als lebendigen Mittelpunkt der Gemeinde zu stärken.

 

Der Umfang der Maßnahme beträgt voraussichtlich 50.000 TEUR.

 

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2027-2030 umgesetzt werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Gnevkow beschließt mit den Mitteln des LuKIFG - 50.000 EUR Sockelbetrag - folgende Maßnahme umzusetzen: Neubau Spielplatz Letzin.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren: 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Mittel werden in der HHPl 2027 ff aufgenommen.

 

 

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