Beschlussvorlage - 01/BV/374/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow
hier: Beratung und Beschluss über die Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 und § 4 Abs. 2 BauGB, der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 und § 3 Abs. 2 und Satzungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Stadtentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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19.05.2026
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat am 15.10.2025 den Entwurf und die Auslegung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ beschlossen.
Die Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches entsprechend durchgeführt. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme abgegeben.
Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.
Im Zuge der weiteren Planbearbeitung wurden gegenüber dem Entwurf geringfügige Anpassungen vorgenommen. Eine der ursprünglich vorgesehenen Zuwegungen ist entfallen, da die Erschließung des Plangebiets weiterhin über die verbleibende Zuwegung gesichert werden kann. Zudem wurde die Fläche für das Batterieenergiespeichersystem (BESS) im Umfang reduziert. Die Grundzüge der Planung bleiben hiervon unberührt.
Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Inkrafttreten des Bebauungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt Altentreptow vorzulegen.
Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Ergänzend ist die in Kraft getretene 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung in das Internet einzustellen.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:
- Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung wird entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle (Anlage 1) beschlossen. Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB wurde eine Stellungnahme abgegeben. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.
- Die im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB abgegebene Stellungnahme wurde abgewogen, der Verfasser der Stellungnahme ist über das Ergebnis der Abwägung durch Möglichkeit der Einsichtnahme bzw. durch Mitteilung zu informieren.
- Die 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 gemäß § 10 Abs. 1 BauGB i. V. m. § 12 BauGB als Satzung beschlossen. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 gebilligt.
- Der Satzungsbeschluss der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ der Stadt Altentreptow ist ortsüblich bekannt zu machen. Der Bebauungsplan ist mit der Begründung und der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach der Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, zu jedermanns Einsicht bereit zu halten.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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ja |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Sämtliche Kosten, die im Zusammenhang mit dem B-Plan Nr. 28, 1. Änderung anfallen werden gemäß Durchführungsvertrag vom Vorhabenträger übernommen. Der Stadt Altentreptow entstehen keinerlei Kosten in diesem Bauleitplanverfahren
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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460,5 kB
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2
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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3
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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4
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(wie Dokument)
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10 MB
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5
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(wie Dokument)
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5,2 MB
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