Beschlussvorlage - 01/BV/373/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat mit Beschluss vom 17.10.2023 für den Bereich der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 28 "Photovoltaikanlage Klatzow" den Aufstellungsbeschluss der 16. Änderung gefasst (01/BV/809/2023).

Die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB erfolgte in Form einer öffentlichen Auslegung vom 15.05.2023 bis zum 20.06.2023. Die von der Planung berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sind nach § 4 Abs. 1 BauGB mit Schreiben vom 14.05.2023 zur Abgabe einer Stellungnahme aufgefordert worden.

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in der Sitzung vom 15.10.2025 den Planentwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 28 „Photovoltaikanlage Klatzow“ – 1. Änderung und die Begründung in der vorliegenden Entwurfsfassung vom August 2025 beschlossen und gebilligt.

Der Entwurf der 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow einschließlich der Begründung und Umweltbericht mit Anhängen sowie der wesentlichen, vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen haben gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 05.12.2025 bis einschließlich 16.01.2026 bei der Stadt Altentreptow bzw. beim Amt Treptower Tollensewinkel öffentlich ausgelegen und standen zeitgleich auf der Homepage des Amtes Altentreptow zum Download bereit. Darüber hinaus erfolgte eine Beteiligung der Nachbargemeinden und Behörden nach § 4 Abs. 2 BauGB. Ort und Dauer der Veröffentlichung sowie Angaben dazu, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, wurden vor Beginn der Veröffentlichung ortsüblich bekannt gemacht. Es ist darauf hingewiesen worden, dass Stellungnahmen während der Veröffentlichungsfrist abgegeben werden konnten und dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Feststellung der 16. Änderung des Flächennutzungsplans unberücksichtigt bleiben.

Der Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange ist in der als Anlage 1 und Anlage 2 beigefügten Abwägungstabellen aufgeführt. Die Stellungnahmen wurden geprüft; sie sollen entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in der Abwägungstabelle behandelt werden.

Vom Ergebnis der Abwägung sind diejenigen, die Stellungnahmen abgegeben haben, unter Angabe der Gründe zu unterrichten. Die Mitteilung bzw. Einsichtnahme soll spätestens nach Wirksamwerden der 16. Änderung des Flächennutzungsplans erfolgen bzw. ermöglicht werden. Die nicht berücksichtigten Stellungnahmen sind bei der Vorlage des Plans mit einer Stellungnahme der Stadt vorzulegen.

Die 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow ist gemäß § 6 Abs. 1 BauGB der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.

Anschließend ist die Genehmigung des (Teil-)Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Abs. 5 BauGB ortsüblich bekannt zu machen und erlangt damit Rechtskraft.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

  1. Die eingegangenen Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB sowie der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 3 Abs. 2 BauGB wurden geprüft und deren Behandlung entsprechend den jeweiligen Empfehlungen in den jeweiligen Abwägungstabellen (Anlage 1 und Anlage 2) beschlossen.

 

  1. Die Öffentlichkeit sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, die im Rahmen der Beteiligung eine Stellungnahme abgegeben haben, sind über das Ergebnis der Abwägung durch die Möglichkeit zur Einsichtnahme bzw. Mitteilung zu informieren.

 

  1. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 festgestellt. Die Begründung wird in der vorliegenden Fassung vom April 2026 gebilligt.

 

  1. Die 16. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Altentreptow ist der höheren Verwaltungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Sämtliche Kosten, die in Verbindung mit der 16. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Altentreptow anfallen trägt der Vorhabenträger des im Parallelverfahrens aufgestellten B-Plan Nr. 28, 1. Änderung der Stadt Altentreptow "Photovoltaikanlage Klatzow".

 

 

 

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Anlagen

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