Beschlussvorlage - 01/BV/370/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Ab dem 01.01.2026 besteht für Grundzentren erstmals die Möglichkeit, Fördermittel im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (ILER M-V) zu beantragen. Die Antragsfrist für die Förderperiode endet am 31.08.2026, die Auswahlentscheidung erfolgt zum 31.10.2026.

 

Nicht berücksichtigungsfähige Förderanträge werden durch die Bewilligungsbehörde entweder abgelehnt oder auf Wunsch des Antragstellers auf eine Warteliste gesetzt. Förderanträge, die auch in der darauffolgenden Auswahlrunde nicht berücksichtigt werden können, werden endgültig abgelehnt.

 

Der Fördersatz beträgt grundsätzlich 50 %. Im Falle einer Einstufung in die Kategorie „Rubikon rot“ erhöht sich dieser auf 60 %.

 

Die Verwaltung beabsichtigt, im Einvernehmen mit der Stadtvertretung das Projekt „Neugestaltung Marktplatz“ in Altentreptow für die Förderperiode 2027 anzumelden. Das Projekt wurde bereits im Jahr 2023 in Zusammenarbeit mit der BIG Städtebau im Rahmen eines Architektenwettbewerbs erarbeitet. Die entsprechenden Unterlagen sind der Beschlussvorlage als Anlage beigefügt.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme werden Auszahlungen in Höhe von insgesamt 1.500.000 EUR erwartet. Unter Berücksichtigung der möglichen Förderung in Höhe von 60 % = 900.000 EUR ergibt sich ein entsprechend reduzierter Eigenanteil der Stadt in Höhe von 600.000 EUR. Im Zuge der Antragstellung wird die vorliegende Kostenschätzung nochmals überarbeitet und an den aktuellen Preisstand angepasst.

 

Für die Überarbeitung der Kostenschätzung werden Aufwendungen in Höhe von rund 500 EUR entstehen. Finanzielle Mittel für die Überarbeitung der Kostenschätzung stehen im Produktsachkonto 573003.78522/312 Markt/Neubau öffentliche Toilette als Teil der Gesamtkonzeption Neugestaltung des Marktes zur Verfügung.

 

Bei Bewilligung der Förderung ist eine Umsetzung der Maßnahme im Jahr 2027 erforderlich.

 

Die Haushaltmittel werden im Zuge der Erstellung einer Nachtragshaushaltsplanung 2026 bzw. mit der Haushaltplanung 2027 in den Haushalt eingestellt.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, dass das Projekt „Neugestaltung Marktplatz“ in Altentreptow im Rahmen der Dorferneuerung und Dorfentwicklung (ILER M-V) für die Förderperiode 2027 zur Förderung anmeldet.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Antragsunterlagen fristgerecht zu erstellen und einzureichen sowie die Kostenschätzung im Zuge der Antragstellung zu aktualisieren.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto: 573003.78522/312

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Markt/Toilettenhäuschen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

10.000 EUR 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

500 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

9.500 EUR 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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