Beschlussvorlage - 38/BV/082/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
Haushaltssatzung der Gemeinde Wildberg für das Haushaltsjahr 2026
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Jeanine Dokter-Range
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Wildberg
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Entscheidung
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30.04.2026
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Sachverhalt
Gemäß § 45 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024 S. 351), hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.
Der Haushaltsplan als Anlage zur Haushaltssatzung enthält alle im Haushaltsjahr für die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde voraussichtlich anfallenden Erträge und eingehenden Einzahlungen, entsprechenden Aufwendungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen.
Die Gemeinde Wildberg hat die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 bereits in der Sitzung vom 19.03.2026 beschlossen. Diese wurde jedoch gemäß Beschlussvorlage 38/BV/081/2026 aufgehoben, da der Neubau des Feuerwehrgerätehauses nicht im Plan berücksichtigt wurde, weil die beantragten Zuwendungen noch nicht bewilligt wurden. Mittlerweile wurden die Sonderbedarfzuweisungen für die Maßnahme jedoch bewilligt.
Zudem wurden die laufenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Feuerwehr, der Kita und für die Sporthalle reduziert.
Lt. der vorliegenden Haushaltsplanung wird im Ergebnishaushalt unterjährig ein Defizit (nach Rücklagenentnahme) in Höhe von -823.070 EUR ausgewiesen. Der Finanzhaushalt weist unterjährig ein Defizit in Höhe von -1.033.660 EUR aus. Der Haushalt 2026 ist demzufolge nicht ausgeglichen. Es wird für das Haushaltsjahr 2026 ein Kassenkredit in Höhe von 1.574.900 EUR benötigt, um die Liquidität sicherzustellen. Zudem erhöht sich der Investitionskredit auf 700.000 €.
Der Haushalt der Gemeinde Wildberg ist im Ergebnis materiell rechtswidrig, da der Haushaltsausgleich nach § 43 Absatz 6 KV M-V und § 16 GemHVO-Doppik M-V im Haushaltsjahr 2026 nicht erreicht wird. Auch im Finanzplanungszeitraum kann der Haushaltsausgleich nicht dargestellt werden. Des Weiteren liegt eine bilanzielle Überschuldung vor.
Bei Einreichung der Haushaltssatzung in dieser Form ist davon auszugehen, dass durch die uRAB die vorläufige Haushaltsführung angeordnet wird. Damit wird das Ziel verfolgt, den Haushaltsausgleich unterjährig sicherzustellen. Die Gemeinde kann somit über ihre Haushaltsansätze nicht mehr frei verfügen!
Insbesondere wird in diesem Zusammenhang auf das Schreiben der uRAB verwiesen – die Haushaltsansätze der Gemeinde Wildberg sollen auf das notwendigste beschränkt werden.
Um zusätzlichen Verwaltungsaufwand zur Aufstellung einer Nachtragshaushaltssatzung bzw. der Anbringung von Haushaltsperren zu vermeiden, sollte der Haupt- und Finanzausschuss/Gemeindevertretung bereits im Vorfeld prüfen, welche Maßnahmen verschoben bzw. welche Haushaltsansätze gekürzt werden könnten.
Die Gemeindevertretung hat entsprechend § 22 (3) Ziffer 8 die Haushaltssatzung zu beschließen.
Die von der Gemeindevertretung beschlossene Haushaltssatzung mit den Anlagen ist unverzüglich der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte vorzulegen.
Die Haushaltssatzung enthält genehmigungspflichtige Bestandteile (Kassenkredit und Kreditaufnahme). Demzufolge darf die Haushaltssatzung erst nach der Genehmigung durch den Landrat des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte als untere Rechtsaufsichtsbehörde ausgefertigt und bekannt gemacht werden.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
2026 |
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in Folgejahren: |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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(Deckungsvorschlag) |
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Produktsachkonto: |
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Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur |
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Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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bisher angeordnete |
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bisher angeordnete |
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Mittel: |
Mittel: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: siehe Anlagen |
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Anlagen
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8
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335,1 kB
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9
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182,3 kB
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10
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211 kB
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45 kB
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13
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(wie Dokument)
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211,1 kB
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