Beschlussvorlage - 38/BV/081/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Am 19.04.2026 hat die Gemeindevertretung Wildberg die Haushaltssatzung der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2026 mit der Beschlussvorlage 38/BV/075/2026 beschlossen.

 

In dieser wurden die Ein- und Auszahlungen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses nicht berücksichtigt, da die Bewilligung der Zuwendungen noch nicht vorlag. Mit Schreiben vom 07.04.2026 wurden die Sonderbedarfszuweisungen i. H. v. 900.000 € jedoch bewilligt. Entsprechend müssen die Ein- und Auszahlungen im investiven Bereich eingeplant werden. Zudem benötigt die Gemeinde ein Grundstück, auf welchem das Feuerwehrgerätehaus errichtet werden kann. Dafür ist ein Flächentausch vorgesehen, welcher ebenfalls in der Planung berücksichtigt werden muss. 

 

Grundstücksverkäufe werden als investive Einzahlungen und als Erträge (Buchgewinn) bzw. als Aufwendungen (Buchverlust) dargestellt. Demzufolge erhöhen sich hier die Erträge um 62.500 €.

 

Für die laufenden Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen im Bereich der Feuerwehr kann der Ansatz um 200.000 € reduziert werden, im Bereich der Kita sind es 65.000 € weniger Aufwendungen. Der Ansatz für die Instandhaltung der Turnhalle wird um 40.000 € gesenkt. Die laufenden Aufwendungen sinken insgesamt um 305.000 €.

 

Insgesamt steigen die investiven Einzahlungen um 962.500 € und die investiven Auszahlungen um 1.462.500 €. Zudem erhöht sich der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen um 500.000 €.

 

Gemäß § 45 KV M-V hat die Gemeinde für jedes Jahr eine Haushaltssatzung zu erlassen.

Die Haushaltssatzung enthält u. a. die Festsetzung des Haushaltsplanes unter Angabe der Gesamtbeträge der laufenden Erträge und der Aufwendungen, der laufenden Ein- und Auszahlungen, der Ein- und Auszahlungen aus Investitionstätigkeit sowie den Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen.

 

Demzufolge muss die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V die Haushaltssatzung vom 19.03.2026 aufheben.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt die Aufhebung der Haushaltssatzung vom 19.03.2026 für das Haushaltsjahr 2026.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:2026

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

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