Beschlussvorlage - 01/BV/336/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow hat in ihrer Sitzung am 21.03.2023 die "Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow" beschlossen. Diese wurde seinerzeit durch den Projektbaustein "Immobilienmanagement" durch das Citymanagement, gefördert durch "Re-Start lebendige Innenstädte M-V", eingeführt. Mittlerweile ist diese Förderung ausgelaufen. Hauptzweck war es, Neugründungen und Geschäftsübernahmen im Innenstadtbereich der Stadt Altentreptow mit einer Anschubfinanzierung von bis zu 2000 € zu unterstützen. 

In den vergangenen Monaten kam es vermehrt zu Anträgen von Antragstellern deren Geschäftsstandort nicht dem unmittelbaren Innenstadtbereich zuzuordnen ist. Da die Förderung über das "Re-Start Programm" mittlerweile ausgelaufen ist, besteht die Möglichkeit, die "Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow" auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten. Gewerbliche Neuansiedlungen und innovative Gründungsaktivitäten sind ein wichtiger Motor für die wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Altentreptow, auch wenn diese nicht im Innenstadtbereich liegen.

In den Jahren 2024 und 2025 gab es in der Stadt Altentreptow 49 Neugründungen bzw. Geschäftsübernahmen welche die Fördervoraussetzungen, bis auf den Standort, erfüllen. 9 Gründungen bzw. Übernahmen hiervon lagen im geförderten Gebiet. In den vergangenen beiden Jahren wurden jeweils 6.000 € ausgezahlt. Der Haushaltsansatz betrug jeweils 10.000 €.

Änderungen:

 

 

Alte Regelung

Neue Regelung

Name

Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow

Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in Altentreptow

1.

Anstrich 3

Reduzierung von Leerstand in der Innenstadt von Altentreptow

Reduzierung von Leerstand in Altentreptow

4.

Anstrich 3

Ansiedlung im Innenstadtbereich vorrangig in der Unterbaustraße, der Bahnhofsstraße, Am Marktplatz, der Oberbaustraße

Ansiedelung im Stadtgebiet der Stadt Altentreptow

 

Für die Beschlussfassung ist gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt die 1. Änderung der Förderrichtlinie Anschubfinanzierung zur Neugründung und Geschäftsübernahme eines Gewerbes in der Innenstadt von Altentreptow in der beigefügten Fassung.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

X 

nein

 

 

 

X 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 5.7.1.00/54151000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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