Beschlussvorlage - 36/BV/061/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Länder- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist am 24.10.2025 in

Kraft getreten. Im Anschluss sind zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern / Stadtstaaten korrespondierende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen worden, die den Rahmen für  die Verwendung, den Mittelfluss und weitere Regelungen beinhalten.

 

Unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgte sodann die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung (VV MV-Plan 2035) zwischen dem Land und auf kommunaler Seite den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Umsetzung der Mittel in den kommunalen Gebietskörperschaften und benennt zugleich die zur Verfügung stehenden Mittel getrennt nach drei Hauptverwendungsbereichen sowie einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000 EUR für jede Gemeinde in M-V.

 

Rahmenbedingungen:

 

  •       Das Mindestinvestitionsvolumen der geförderten Maßnahme beträgt 50.000 Euro. 
  •       Förderfähig sind auch Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. 
  •       Abruf der Fördermittel nur, wenn diese innerhalb von drei Monaten

               benötigt werden; zu früher Mittelabruf führt zu Zinszahlungen. 

  •       Laufzeit der Mittelbereitstellung: 2026 bis 2030.
  •       Mittelbereitstellung erfolgt über die Landkreise, ein Antrag der Gemeinde ist nicht

    erforderlich. 

  •      Beschluss der Gemeindevertretung zur Verwendung der Mittel und Meldung           

         an den  Landkreis MSE.

 

Entsprechend den Regelungen in der Verwaltungsvereinbarung VV-MV Plan 2035 zu den förderfähigen Maßnahmen soll der 50.000 EUR Sockelbetrag für die Maßnahme: „Planung und Sanierung historischer Speicher” in Tützpatz verwendet werden.

 

Förderfähig sind auch notwendige Begleit- oder Folgemaßnahmen, wenn sie in unmittelbarem zeitlichem und sachlichem Zusammenhang mit einer geförderten Sachinvestition stehen. Zu den Begleit- und Folgemaßnahmen zählen beispielsweise die mit

Baumaßnahmen verbundenen Baunebenkosten oder vorbereitende Planungsleistungen, oder für die Durchführung einer Investitionsmaßnahme nötige Gutachten oder Untersuchungen.

 

Das historische Speichergebäude befindet sich zentral in der Dorfmitte und prägt seit Generationen maßgeblich das Ortsbild. Als identitätsstiftendes Bauwerk besitzt es sowohl kulturellen als auch historischen Wert für die Gemeinde.

Aufgrund seines derzeitigen baulichen Zustands ist eine umfassende Planung und Sanierung erforderlich, um den langfristigen Erhalt des Gebäudes zu sichern. Ziel des Vorhabens ist es, den Speicher behutsam zu restaurieren und einer nachhaltigen Nutzung zuzuführen.

 

Nach der Sanierung soll das Gebäude als zentraler Treffpunkt für die Einwohnerinnen und Einwohner dienen. Es ist vorgesehen, Räume für gemeinschaftliche Aktivitäten, Veranstaltungen sowie als Wärmeschutzraum (Katastrophenschutz) bereitzustellen. Damit leistet das Projekt einen wichtigen Beitrag zur Stärkung des sozialen Zusammenhalts und zur Förderung des aktiven Dorflebens.

 

Insbesondere in ländlichen Regionen sind Orte der Begegnung von großer Bedeutung. Durch die Wiederbelebung des historischen Speichers wird ein solcher Ort geschaffen, generationsübergreifende Begegnungen ermöglicht und die Lebensqualität vor Ort nachhaltig verbessert.

 

Darüber hinaus trägt die Sanierung zur Bewahrung des kulturellen Erbes bei und wertet das Erscheinungsbild der Dorfmitte erheblich auf.

 

Für die Umsetzung der Maßnahme ist im ersten Schritt eine Planung zu erstellen.

 

Der Umfang der Maßnahme beträgt voraussichtlich 50.000 TEUR.

 

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2027-2030 umgesetzt werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt mit den Mitteln des LuKIFG - 50.000 EUR Sockelbetrag - folgende Maßnahme umzusetzen: „Planung und Sanierung historischer Speicher“ in Tützpatz.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren: 2027

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

Mittel werden in der HHPl 2027 ff aufgenommen.

 

 

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