Beschlussvorlage - 01/BV/360/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Das Lander- und Kommunal-Infrastrukturfinanzierungsgesetz (LuKIFG) ist am 24.10.2025 in

Kraft getreten. Im Anschluss sind zwischen dem Bund und den einzelnen Bundesländern / Stadtstaaten korrespondierende Verwaltungsvereinbarungen geschlossen worden, die den Rahmen für  die Verwendung, den Mittelfluss und weitere Regelungen beinhalten.

 

Unter Beteiligung der kommunalen Landesverbände erfolgte sodann die Erarbeitung einer Verwaltungsvereinbarung (VV MV-Plan 2035) zwischen dem Land und auf kommunaler Seite den beiden kreisfreien Städten und den Landkreisen. Die Verwaltungsvereinbarung regelt die Umsetzung der Mittel in den kommunalen Gebietskörperschaften und benennt zugleich die zur Verfügung stehenden Mittel getrennt nach drei Hauptverwendungsbereichen sowie einem Sockelbetrag in Höhe von 50.000 EUR für jede Gemeinde in M-V.

 

Rahmenbedingungen:

 

  •       Das Mindestinvestitionsvolumen der geförderten Maßnahme beträgt 50.000 Euro. 
  •       Förderfähig sind auch Maßnahmen, die ab dem 1. Januar 2025 begonnen wurden. 
  •       Abruf der Fördermittel nur, wenn diese innerhalb von drei Monaten

            benötigt werden; zu früher Mittelabruf führt zu Zinszahlungen. 

  •       Laufzeit der Mittelbereitstellung: 2026 bis 2030.
  •       Mittelbereitstellung erfolgt über die Landkreise, ein Antrag der Gemeinde ist nicht

   erforderlich. 

  •       Beschluss der Stadtvertretung zur Verwendung der Mittel und Meldung an den  Landkreis MSE.

 

Unter den in der Verwaltungsvereinbarung VV-MV Plan 2035 festgelegten  Rahmenbedingungen wurden die derzeitig anstehenden städtischen Maßnahmen geprüft. Es wird vorgeschlagen die 50.000 EUR Sockelbetrag für die Baumaßnahme: „Neubau Bahnhofsvorplatz“ in Altentreptow zu verwenden.

 

Das Investitionsvolumen beläuft sich auf 1.638.150 EUR davon werden 1.170.000 EUR gefördert. Der städtische Eigenanteil beträgt 467.300 EUR.

 

Die Maßnahme soll im Haushaltsjahr 2026 umgesetzt werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt mit den Mitteln des LuKIFG - 50.000 EUR Sockelbetrag - folgende Maßnahme umzusetzen: „Neubau Bahnhofsvorplatz“ in Altentreptow.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Mittel sind bereits in der HHPL 2026 erfasst.

 

 

 

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