Beschlussvorlage - 40/BV/050/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die 3. Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG, Ellernhorst 5, 18055 Rostock betreibt mehrere Windenergieanlage des Typs V112 im Windpark Breesen/Teetzleben. Der genaue Standort des Wind Projekts inklusive der Aufteilung für die Anlage ergibt sich aus dem als Anlage beigefügten Lageplan. Die Windkraftanlagen wurden am 29.12.2012 in Betrieb genommen.

 

Der Betreiber plant der Gemeinde eine einseitige Zuwendung ohne Gegenleistung gemäß § 6 Abs. i Nr. 2 EEG 2023 ab 01.01.2025 entsprechend des Flächenanteils im Umkreis von 2,5 km, verbindlich für 5 WKA anzubieten. Der Vertrag läuft bis zum 31.12.2032.

 

Es sind mehrere Gemeinden betroffen.  Der Flächenanteil der Gemeinde Breesen an der Fläche des Umkreises von 2,5 km Luftlinie kann aus der beigefügten Anlage für jede WKA entnommen werden. Die WEA hat eine installierte elektrische Leistung von 3,0 MW. Die durchschnittlich erwartete Jahresstrommenge beträgt 7,0 Mio kWh.

 

Der Betreiber verpflichtet sich, der Gemeinde Breesen als betroffene Gemeinde gemäß § 6 Abs. 3 Satz 2 i. V. m. Satz 4 EEG 2023 eine Zuwendung in Höhe von 0,2 Cent pro Kilowattstunde (ct/kWh) ohne Gegenleistung für die in diesem Vertrag bezeichnete WKA anteilig bemessen am Flächenanteil (Anlage) zu zahlen.

 

Die Vertragslaufzeit beträgt 7Jahre.

 

Entsprechend der zu erwartenden Jahresstrommenge erhält die Gemeinde einen jährlichen Betrag in Höhe von 18.844 EUR

 

 

Berechnung 0,02 Cent Gemeinde Breesen

 

 

 

 

 

 

 

 

Kwh/Jahr

0,02 Cent/Kwh

Flächenanteil  Gemeinde

Betrag je Jahr

WEA 3

7.000.000

14.000

32,20%

4.508

WEA 4

7.000.000

14.000

30,90%

4.326

WEA 6

7.000.000

14.000

27,60%

3.864

WEA 7

7.000.000

14.000

24,00%

3.360

WEA 9

7.000.000

14.000

19,90%

2.786

Gesamt

 

 

 

18.844

 

Die Vertragsangebote (Einzelverträge für jede WKA) sind als Anlage beigefügt.

 

Für die Entscheidung über die Annahme des Angebotes ist die Gemeindevertretung gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Breesen beschließt die Annahme des Angebotes zur freiwilligen Zahlung einer Zuwendung gemäß § 6 Abs.1 Nr. 1 EEG 2023 von der 3. Erneuerbare Energien Teetzleben GmbH & Co KG, Ellernhorst 5, 18055 Rostock.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 116010.41910000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzen/Sonstige Transfererträge (WKA)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

18.844 EUR 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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