Beschlussvorlage - 40/BV/048/2026
Grunddaten
- Betreff:
-
vorhabenbezogener Bebauungsplan Nr. 7 der Gemeinde Breesen "Batteriespeichersystem Breesen - Kalübbe"
hier: Aufstellungsbeschluss
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Bau Gebäude Liegenschaften
- Bearbeiter:
- Juliane Kiewitt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Gemeindevertretung Breesen
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Entscheidung
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28.04.2026
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Sachverhalt
Die Vattenfall Solar Tützpatz GmbH hat bei der Gemeinde Breesen die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Batteriespeichersystem Breesen – Kalübbe“ beantragt.
Geplant ist die Errichtung eines Batteriespeichersystems mit einer Gesamtleistung von 50 Megawatt (MW) und einer Speicherkapazität von 109 Megawattstunden (MWh). Die Anlage stellt einen bedeutenden Baustein zur Stärkung der regionalen Energieinfrastruktur dar und leistet einen wesentlichen Beitrag zur Umsetzung der Energiewende in der Region.
In der Region sind bereits mehrere Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energien in Betrieb, unter anderem der Agri-Solarpark Tützpatz mit einer Spitzenleistung von 79 Megawatt Peak (MWp) sowie zahlreiche Windkraftanlagen, deren Gesamtkapazität in den kommenden Jahren voraussichtlich weiter ansteigen wird. Aufgrund der meteorologisch bedingten Schwankungen unterliegen diese Energiequellen erheblichen Leistungsschwankungen, was die Stabilität des Stromnetzes beeinträchtigen kann.
Der geplante Batteriespeicher in Breesen dient dazu, diese Volatilitäten auszugleichen. Er leistet einen wichtigen Beitrag zur Versorgungssicherheit, indem er kurzfristige Frequenz- und Spannungsschwankungen im Netz reguliert. Durch seine hohe Reaktionsgeschwindigkeit trägt er maßgeblich zur Netzstabilisierung bei und unterstützt damit die zuverlässige Integration erneuerbarer Energien in der Region.
Die Gemeinde Breesen nutzt vorliegend die Möglichkeit, sonstige Sondergebiete gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO auszuweisen, denn die beabsichtigte Art der Nutzung mit der Zweckbestimmung „Energiespeicherung und Verarbeitung“ wird durch die Definition der Baugebiete nach den §§ 2 - 10 BauNVO nicht gedeckt.
Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.
Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung zu äußern.
Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.
Anlagen: Übersichtskarte mit Ausgrenzung des Geltungsbereiches.
Beschlussvorschlag
Die Gemeindevertung der Gemeinde Breesen beschließt:
- für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich nördlich der Kreisstraße K 70 und östlich des Umspannwerkes mit einer Größe von etwa 1,5 ha und das dazu einbezogene Flurstück 8/16, Flur 1, Gemarkung Breesen wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 7 „Batteriespeichersystem Breesen - Kalübbe“ aufgestellt.
- Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Batteriespeicheranlage geschaffen werden.
- Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB soll nach den Vorschriften des BauGB durchgeführt werden.
- Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 BauGB).
Finanz. Auswirkung
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen: Für die Gemeinde Breesen entstehen aufgrund der vorliegenden Kostenübernahmeerklärung keinerlei Kosten
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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808 kB
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