Beschlussvorlage - 01/BV/349/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Stadt Altentreptow unterstützt den Ausbau und Speicherung erneuerbarer Energien. Zusammen mit der VPI FlexKraft GmbH, Berlin, soll deshalb auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe des Energieparks Thalberg ein Batteriespeicher errichtet und betrieben werden.

 

Neben dem bestehenden Energiepark mit Biogasanlagen und dem Solarpark ist die Umgebung geprägt durch zahlreiche Umspannwerke sowie einer Hochspannungsfreileitung. Die Erschließung ist gesichert. Das Flurstück (gegenüber der Kläranlage Thalberg) Gemarkung Altentreptow, Flur 11, Flurstück 35 steht über einen mehrjährigen Pachtvertrag mit der VPI FlexKraft GmbH zur Verfügung. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über L27 und die Zufahrtsstraße zur Kläranlage Thalberg, welche durch eine Nutzungsvereinbarung mit dem Eigentümer der betreffenden Flurstücke zugänglich gemacht werden muss.

 

Über einen Durchführungsvertrag verpflichtet sich die VPI FlexKraft GmbH zur Übernahme aller anfallenden Planungskosten.

 

Das Verfahren soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt werden.

 

Es werden ein Umweltbericht und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Ein Durchführungsvertrag wird vor Satzungsbeschluss vorliegen. Die baugebietstypische Ausprägung des Plangebiets wird innerhalb des Verfahrens erarbeitet. Es sollen ebenfalls Flächen für den zu erwarteten Eingriff im Geltungsbereich untergebracht werden.

 

Die Errichtung und Inbetriebnahme eines Batteriespeichers ist im Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 48 „Batteriespeicheranlage in Altentreptow - Thalberg“ der Stadt Altentreptow nicht dargestellt.

 

Die vorgesehene Nutzung kann deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan Stadt Altentreptow entwickelt werden. Aus diesem Grund ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans im Parallelverfahren notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt:

 

  1. Für den in der Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich mit einer Größe von etwa 1,7 ha im Bereich der Flurstückes 35, Flur 11, Gemarkung Altentreptow wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 48 "Batteriespeicheranlage in Altentreptow - Thalberg" aufgestellt (§ 2 Abs. 1 BauGB). Planungsziel ist die Festsetzung eines sonstigen Sondergebietes „Batteriespeicher mit Umspannwerk“ gemäß § 11 Abs. 2 BauNVO.

 

  1. Die gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen durchgeführt werden.

 

  1. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt zu machen.
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Aufgrund der vorliegenden Kostenübernahmeerklärung entsehen der Stadt Altentreptow für dieses Verfahren keinerlei Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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