Beschlussvorlage - 03/BV/077/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die WindBauer GmbH plant die Realisierung und den Betrieb eines “Grünen Gewerbegebietes” in der Gemeinde Bartow. Das beantragte Vorhabengebiet befindet sich im sog. Außenbereich. Vor diesem Hintergrund hat der Vorhabenträger einen Antrag für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingereicht. Das Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 23 ha.

Der Planungsanlass ist die Stärkung der regionalen Wertschöpfung, die Sicherung/Schaffung von Arbeitsplätzen sowie die Ansiedlung von zukunftsfähiger Infrastruktur.

Kernziele der Planung sind:

  • Ausweisung eines Gewerbegebiets mit hohen Anforderungen an Klimaschutz, Energieeffizienz und Flächenqualität.
  • Ermöglichung energieintensiver, aber effizienter Nutzungen (z. B. Rechenzentrum) unter Vorgaben zur Energieversorgung aus erneuerbaren Energien, Abwärmenutzung, Wasser- und Lärmschutz.
  • Minimierung von Versiegelung, Förderung von Begrünung (Dach-/  Fassadenbegrünung, Retentionsflächen) und Regenwasserrückhalt. 
  • Sicherung einer leistungsfähigen Erschließung (Verkehr, Strom, Daten, Wasser/Abwasser).

Das Plangebiet liegt nördlich der Ortslage Breest und östlich der Autobahn A20 auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Die Abgrenzung ergibt sich aus Anlage 1. Betroffene Flurstücke sind in Anlage 2 aufgeführt.

Die Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB umfasst insbesondere die Schutzgüter Mensch, Tiere/Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaft sowie Kultur- und Sachgüter. Für das „grüne“ Gewerbegebiet sind zudem klimatische Anpassungsmaßnahmen und ein Energie-/Abwärmekonzept als besondere Belange zu behandeln.

Die WindBauer GmbH erfüllt die gesetzlichen Anforderungen gem. § 12 Abs. 1 BauGB und ist finanziell in der Lage, das Vorhaben und die Erschließungsmaßnahmen innerhalb einer bestimmten Frist durchzuführen. Sie verpflichtet sich, die Kosten für die Planung (B-Plan) und die Erschließungsmaßnahmen zu tragen.

Zugleich wird der Abschluss eines Durchführungsvertrages vorbereitet. Negative finanzielle Auswirkungen sind für die Gemeinde damit nicht verbunden.

Die nach § 3 Abs. 1 BauGB erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit soll nach den Regeln des Baugesetzbuches durch die Verwaltung durchgeführt werden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange werden schriftlich gemäß § 4 Abs. 1 BauGB ebenfalls durch die Verwaltung oder einen beauftragten Dritten beteiligt.

lm Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung wird über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung und Entwicklung des Gebietes in Betracht kommen, und die vorraussichtlichen  Auswirkungen der Planung informiert und aufgefordert, sich auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der  Umweltprüfung zu äußern.

Der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB öffentlich bekannt zu machen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow beschließt:

  1. Dem Antrag der WindBauer GmbH auf Einleitung eines Bebauungsplanverfahrens gemäß § 12 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB) stimmt die Gemeindevertretung der Gemeinde Bartow zu und beschließt für die Flurstücke 15 und 18 der Flur 1 der Gemarkung Breest, sowie für die Flurstücke 216 und 217 der Flur 1 der Gemarkung Klempenow die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 11 „Grünes Gewerbegebiet Breest“ der Gemeinde Bartow gemäß § 12 Absatz 1 BauGB.
  2. Ziel der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung eines klimaverträglichen und ressourcenschonenden („grünen“) Gewerbegebiets. Innerhalb des Plangebiets sollen insbesondere Gewerbebetriebe und Anlagen zulässig sein, die in besonderem Maße auf Energieeffizienz, Nutzung erneuerbarer Energien, Flächen- und Wassersparen sowie Kreislaufwirtschaft ausgerichtet sind. Hierzu kann auch die Errichtung und der Betrieb eines Rechenzentrums (Datacenter) einschließlich der dafür erforderlichen Nebenanlagen (z. B. Energie- und Netzanschlussanlagen, Transformatoren-/Übergabestationen, Anlagen zur Notstromversorgung, Speicher, Kühl-/Lüftungsanlagen, Betriebsgebäude, Logistik- und Stellflächen) gehören.
  3. Der Bebauungsplan wird im Regelverfahren mit Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt. Das Ergebnis der Umweltprüfung wird im Umweltbericht dargestellt. Erforderliche Fachbeiträge (u. a. Verkehr, Schall, Immissionen, Wasser/Entwässerung, Boden/Altlasten, Artenschutz, Klimawirkungen sowie Energie- und Abwärmekonzept) werden im Verfahren erarbeitet.
  4. Die gemäß § 3 Absatz 1 Baugesetzbuch erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB soll nach den gesetzlichen Vorgaben durchgeführt werden.
  5. Die Verwaltung wird beauftragt, die für das Planverfahren erforderlichen Schritte einzuleiten. Soweit ein Investor/Vorhabenträger beteiligt ist, sind die Kosten der Bauleitplanung und erforderlicher Fachgutachten durch Abschluss eines Durchführungsvertrages nach § 12 Abs. 1 BauGB abzusichern.
  6. Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen
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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

x 

nein

 

 

 

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nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Gemeinde Bartow entstehen mit der Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungsplan keine Kosten, da der Vorhabenträger die Kostenübernahme des Verfahrens zugesichert hat.

 

 

 

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Anlagen

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