Beschlussvorlage - 38/BV/063/2025-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Auf der Gemeindevertretersitzung  am 04.12.2026 wurde  der Beschluss mit nachfolgender Begründung abgelehnt:

 

Der Vertrag wird in dieser Form abgelehnt. Es wird um eine Änderung des Vertrages gebeten. Vereine, die das Geld bekommen sollen nicht dazu verpflichtet werden Werbung für die Firma zu machen. 

 

Nach Rücksprache mit dem RA Kanzlei Maslaton, die das Amt Treptower Tollensewinkel bei der Gestaltung und Umsetzung der Verträge im Rahmen der Kommunalen Teilhabe berät, wurde wiederholt bekräftigt, dass die Wind M-V nicht beabsichtigt, die Gemeinde zur Erbringung dieser werbemaßnahmen zu bitten. Diese Gegenleistungspflichten der Gemeinde wurden aus Gründen der Vertragsgestaltung aufgenommen (Wahrung der Verhältnisse von Leistung und Gegenleistung, Verhinderung einer Strafbarkeit der Kommunen nach §§ 331 ff StGB). Auch mit dem Wirtschaftsministerium M-V (in Person von Hr. Fabricius) ist besprochen und auch der Bescheid sagt das so ausdrücklich, dass die Kommune keine Gegenleistung für das Sponsoring erbringen muss.

 

Der Bescheid des Ministeriums wurde als Anlage beigefügt.

 

Vor diesem Hintergrund bitte die Verwaltung die Entscheidung zu überdenken. Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde besteht für die lange Laufzeit des Vertrages die Möglichkeit, das Vereinsleben in der Gemeinde unabhängig vom Haushalt zu fördern.

 

Seit 2023 verhandelt die Verwaltung  im Auftrag des beteiligten Gemeinden (Stadt Altentreptow, Gemeinde Tützpatz, Wolde, Pripsleben, Groß Teetzleben, Grapzow, Gültz) mit der Wind MV GmbH & Co. KG um den Abschluss eines Sponsoringvertrages hinsichtlich der Errichtung von zwei windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Altentreptow im Windeignungsgebiet „West“.  Die Errichtung der Windkraftanlagen wurden bereits am 18.12.2029 genehmigt und im Jahr 2021 in Betrieb genommen.

 

Ein Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) hinsichtlich der Zahlung von 0,02 Cent/kwh anteilig an die beteiligten Gemeinden  im Umkreis von 2.500 m wurde durch die Gemeindevertretung bereits beschlossen. Eine erste Gutschrift hieraus erfolgte im Juni 2024 für den Leistungszeitraum 2023.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V hat der Wind MV GmbH & Co KG nunmehr mittels Bescheid verpflichtet, hinsichtlich der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen, eine finanzielle Unterstützung an in den beteiligten Gemeinden ansässige gemeinwohlorientierte Vereine oder Institutionen in Höhe von 1.562,50 EUR zu leisten.

 

Lt. der Formulierung im Bescheid muss die Zuwendung dem Zwecke der Akzeptanzsteigerung für Windenergie dienen und den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde zu Gute kommen. Die Formulierung wurde lt. Rücksprache mit dem Ministerium bewusst  so „offen“ formuliert, um den Vorhabenträgern und der Gemeinde möglichst freie Hand  zu lassen bei der Verteilung der Zuwendung. Zur gesetzeszweckmäßigen Akzeptanzgewinnung bedarf es einer weitergehenden Beteiligung der Bevölkerung vor Ort.

Ein vor Ort abgestimmtes Konzept hat das Potential, den Gesetzeszweck der Ak-zeptanzsteigerung vor Ort zu erfüllen.

 

Der Sponsoringvertrag ist in der Anlage beigefügt. Dieser wurde mit dem Ministerium, dem Vorhabenträger und der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton rechtlich abgestimmt.

 

Der Vertrag tritt unabhängig von der Unterzeichnung am 13.09.2021 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2041.

 

Die Gemeinde kann frei bestimmen, welchem Verein bzw. welcher Institution die finanzielle Unterstützung erhalten soll. Der Betrag von 2021 bis 2025 wird fällig nach Unterzeichnung und innerhalb vier Wochen nach Mitteilung der entsprechenden Kontodaten vom Verein/Institution.

 

Eine Auszahlung an die Gemeinde ist nicht zulässig laut Ministerium.

 

Die Gemeinde hat somit die Möglichkeit ihre Vereine und Institutionen Vorort über einen Zeitraum von 20 Jahren zu fördern.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt mit der Wind MV GmbH & Co. KG den im Anhang beigefügten Sponsoringvertrag abzuschließen.

 

Die Verwaltung  wird beauftragt, jährlich eine Beschlussvorlage für die Gemeindevertretung  zur Festlegung, an welchem ansässige gemeinwohlorientierte Verein/Institution  der Sponsoringbetrag  ausgezahlt werden soll, vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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