Beschlussvorlage - 06/BV/049/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Vergangenheit kam es im Zusammenhang mit Wahlen wiederholt zu Anfragen und Unklarheiten bezüglich der Zulässigkeit und Gestaltung von Wahlwerbung im öffentlichen Raum.
Zur Schaffung einheitlicher und transparenter Regelungen beabsichtigt die Gemeinde Grapzow eine Richtlinie zur Wahlwerbung zu erlassen.

Diese Richtlinie enthält insbesondere Regeln hinsichtlich:

  • den zeitlichen Rahmen, in dem Wahlwerbung zulässig ist (z. B. sechs Wochen vor dem Wahltag bis zwei Tage nach der Wahl),
  • die örtlichen Beschränkungen (z. B. keine Plakatierung an Verkehrszeichen, Bäumen, öffentlichen Gebäuden etc.),
  • die Art und Beschaffenheit der Wahlwerbemittel (z. B. Plakate, Banner, Aufsteller),
  • das Verfahren zur Genehmigung bzw. Anzeige von Wahlwerbung,
  • die Pflichten der Parteien, Wählergruppen und Kandidatinnen/Kandidaten zur Entfernung der Wahlwerbung nach der Wahl.

Mit dieser Richtlinie sollen Rechtsklarheit, Gleichbehandlung aller Wahlbewerberinnen und -bewerber sowie Sicherheit und Ordnung im öffentlichen Verkehrsraum gewährleistet werden.

Die Richtlinie wurde unter Einbeziehung der Regelungen anderer Kommunen sowie der einschlägigen rechtlichen Vorgaben (z. B. Straßen- und Wegerecht, Landeswahlgesetz, Straßenverkehrsordnung) erarbeitet.

Die Richtlinie ist als Anlage beigefügt.

Um eine Wahlwerberichtlinie zu erlassen, bedarf es einer Sondernutzungssatzung sowie einer Gebührensatzung für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen der Gemeinde Grapzow. Die Richtlinie wird Bestandteil der Sondernutzungssatzung der Gemeinde Grapzow.

Durch diese Satzungen können Wahlplakate an einem zentralen Ort (Bauzaunfelder) angebracht werden. Dies verhindert das unkontrollierte Plakatieren im Gemeindegebiet. 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Richtlinie zur Wahlwerbung in der Gemeinde Grapzow in der beigefügten Fassung.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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