Beschlussvorlage - 06/BV/047/2026

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

In der Gemeinde Grapzow gibt es aktuell keinen kommunalen Friedhof. Es existiert jedoch eine Trauerhalle auf einem separaten Grundstück.

 

Die zugrundeliegende Rechtsnorm für die Gebührenerhebung ist die:

  • „Gebührensatzung für die Benutzung der Trauerhalle in Grapzow“ vom 18.02.2021.

 

Es war notwendig eine neue Kalkulation zu erstellen, da die aktuelle Kalkulation über 3 Jahre her ist.

 

Die neue Gebührensatzung soll nach Beschluss der Gemeindevertretung in Kraft treten.

 

Die Kalkulation erfolgte nach betriebswirtschaftlichen Grundsätzen. Hierfür wurden im Rahmen der Kalkulation sämtliche Kosten auf ihre Betriebsbedingtheit, Angemessenheit und Regelmäßigkeit geprüft. Hierzu zählen insbesondere: Personalkosten, Sachkosten sowie Abschreibungen und kalkulatorische Zinskosten.

 

Folgende relevante Bestandteile wurden für die Kalkulation bestimmt:

  1. Der Kalkulationszeitraum umfasst die Jahre 2026 bis 2030
  2. Für die Ermittlung der gebührenpflichtigen Aufwendungen wurde zumeist ein Mittelwert aus den Jahren 2023-2025 herangezogen.
  3. Für die Vorauskalkulation wurden Prognosewerte des Statistischen Bundesamtes herangezogen

 

Um die Gebühr erheben zu können muss die Gebührensatzung für den Friedhof der Gemeinde Grapzow geändert werden, diese ist als Anlage beigefügt.

 

Nachfolgend ergibt sich die neue Gebühr:

 

Aktuelle Gebühr: 20,00€

Neue Gebühr: 111,74€

 

Ein wesentlicher Grund für die höhere Gebühr ist die sehr geringe Auslastung der Trauerhalle (eine Nutzung in 3 Jahren). Außerdem sind die Betriebs- und Lohnkosten gestiegen.

 

Unabhängig davon, kann die Gemeindevertretung eine geringere Gebühr beschließen. Als Richtwert könnte bspw. Eine Gebühr von 50,00€-100,00€ beschlossen werden.

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 Kommunalverfassung M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Änderungen von Satzungen.

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Grapzow beschließt die Gebührensatzung in der vorliegenden Fassung mit Gültigkeit ab dem Tag nach der Veröffentlichung. Für die Feierhalle wird eine Gebühr von … beschlossen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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