Beschlussvorlage - 06/BV/042/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur angenommen werden, wenn diese mit den Aufgaben der Gemeinde vereinbar sind und die Gemeindevertretung zugestimmt hat, sofern sie oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen liegen.

 

Laut § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Spenden, die einen Wert von 100 € übersteigen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde eine Spende erhalten:

 

Spender/in: SIEDLER ARITE 

 

Höhe der Spende: 150,00 € 

                     

Zweckbindung: Kinderweihnachtsfeier

 

Die Spende ist zweckgebunden.

 

Die Verwaltung hat geprüft, dass diese Spende den gemeindlichen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V entspricht und keine unzulässigen Bedingungen daran geknüpft sind.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grapzow beschließt:

 

1. Die Spende in Höhe von 150,00€, gestiftet von SIEDLER ARITE wird gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 6 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grapzow angenommen.

 

2. Die Spende wird zweckgebunden für die Kinderweihnachtsfeier verwendet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die Spende ordnungsgemäß im Haushalt zu verbuchen, die Spender/in über die Annahme zu informieren und die zweckgemäße Verwendung sicherzustellen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 x

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 28100.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Heimat- und sonstige Kulturpflege

 Sonstige laufende Erträge (u.a. Spenden)

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0 €

Haushaltsmittel:

 

 

 

250 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

150 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

-400 € 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Spende

 

 

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