Beschlussvorlage - 01/BV/312/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Schaffung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber, gem. § 5 AsylbLG
- Status:
- öffentlich (Vorlage freigegeben)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
- Einreicher:
- CDU-Fraktion
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow
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Vorberatung
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05.02.2026
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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Geplant
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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Sachverhalt
Die CDU Fraktion hat am 09.12.2025 in der Sitzung der Stadtvertretung gemäß § 29 Abs. 1 KV M-V nachfolgenden Antrag übergeben:
„Bekanntermaßen wird in der Stadt Altentreptow eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber betrieben. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in § 5 Abs. 1 Satz 2 ausdrücklich vor, dass — soweit möglich — Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen werden sollen, sofern das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.
Bundesweit wird dieses Instrument bereits in vielen Kommunen praktiziert und hat sich als sinnvolle Ergänzung zur Integration und Tagesstrukturierung erwiesen. Zudem ist bekannt geworden, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bereits eine erste Kommune eine entsprechende Vereinbarung geschlossen und somit die Voraussetzungen für derartige Arbeitsgelegenheiten geschaffen hat.
Auch für Altentreptow bietet sich diese Möglichkeit an. Denkbar wäre beispielsweise der Einsatz von Asylbewerbern zur Unterstützung des städtischen Bauhofs.
Durch solche Tätigkeiten erhalten die Asylbewerber einerseits eine strukturierende und sinnstiftende Beschäftigung sowie eine gesetzlich vorgesehene Aufwandsentschädigung gleichwohl können hierdurch die gesellschaftliche Teilhabe und der Integrationserfolg spürbar gesteigert werden. Die Allgemeinheit profitiert von zusätzlichen Unterstützungsleistungen im öffentlichen Bereich, ohne dass dabei reguläre Arbeitsverhältnisse ersetzt werden.“
Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.
Der Antrag ist als Anlage beigefügt.
Der durch diese Maßnahme entstehende finanzielle Aufwand muss ermittelt werden.
Die Bürgermeisterin hat mit dem Landkreis MSE dazu Rücksprache gehalten und wird in der Sitzung dazu ausführen. Frau Storch von der Gemeinschaftsunterkunft in Altentreptow wird zum Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow (Vorberatung in Altentreptow eingeladen, um konkrete Fragen zu beantworten. Der Leitfaden für externe Arbeitsangelegenheiten § 5 Asylbewerberleistungsgesetz LK MSE wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.
Hinsichtlich eines Einsatzes sind nachfolgende Sachverhalte zu berücksichtigen:
- Arbeitsgelegenheit zumutbar und stundenweise ausgeübte werden können,
- gemeinnützige Arbeit
- müssen Mindestanforderungen in der Verständigung ohne Dolmetscher bei den Teilnehmenden gegeben sein
- Nur solche Arbeitsgelegenheiten ausgeführt werden, die den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sachgerecht und ohne erhöhte Unfallgefahr ausgeführt werden können.
- Arbeitskleidung nach Arbeistschutzrichtlinie sind vom Arbeitgeber zu stellen
- Unfallversichungsbeiträge sind zu zahlen
- Aufwandsentschädigunhg 0,80 Cent je Stunde
- vollumfängliche Betreuung durch einen Mitarbeiter ist zu gewährleisten
- Es dürfen keine Maschinen geführt werden, d.h. vorwiegend Handarbeiten.
Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird, nicht stattgegeben wird
bzw. in geänderter Form stattgegeben wird. Auch eine Verweisung in die Fachausschüsse
ist möglich.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt,
1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, in Abstimmung mit dem lntegrationsbeauftragten des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Gespräche mit dem Landkreis aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber gemäß Asylbewerberleistungsgesetz abzuschließen;
2. die hierfür entstehenden und künftig anfallenden Kosten entsprechend im städtischen Haushalt zu berücksichtigen.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
2026 |
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in Folgejahren: |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Der finanzielle Aufwand muss geprüft werden!
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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524,8 kB
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2
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(wie Dokument)
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5,3 MB
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