Beschlussvorlage - 01/BV/312/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die CDU Fraktion hat am 09.12.2025  in der Sitzung der Stadtvertretung gemäß § 29 Abs. 1 KV M-V  nachfolgenden Antrag übergeben:

 

„Bekanntermaßen wird in der Stadt Altentreptow eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber betrieben. Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in § 5 Abs. 1 Satz 2  ausdrücklich vor, dass — soweit möglich — Arbeitsgelegenheiten für Asylbewerber bei staatlichen, kommunalen oder gemeinnützigen Trägern geschaffen werden sollen, sofern  das Arbeitsergebnis der Allgemeinheit dient.

 

Bundesweit wird dieses Instrument bereits in vielen Kommunen praktiziert und hat sich als  sinnvolle Ergänzung zur Integration und Tagesstrukturierung erwiesen. Zudem ist bekannt  geworden, dass im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte bereits eine erste Kommune  eine entsprechende Vereinbarung geschlossen und somit die Voraussetzungen für  derartige Arbeitsgelegenheiten geschaffen hat.

 

Auch für Altentreptow bietet sich diese Möglichkeit an. Denkbar wäre beispielsweise der  Einsatz von Asylbewerbern zur Unterstützung des städtischen Bauhofs.

 

Durch solche Tätigkeiten erhalten die Asylbewerber einerseits eine strukturierende und  sinnstiftende Beschäftigung sowie eine gesetzlich vorgesehene Aufwandsentschädigung  gleichwohl können hierdurch die gesellschaftliche Teilhabe und der Integrationserfolg  spürbar gesteigert werden. Die Allgemeinheit profitiert von zusätzlichen  Unterstützungsleistungen im öffentlichen Bereich, ohne dass dabei reguläre  Arbeitsverhältnisse ersetzt werden.“

 

Der Antrag wurde form- und fristgemäß eingereicht.

 

Der Antrag ist als Anlage beigefügt.

 

Der durch diese Maßnahme entstehende finanzielle Aufwand muss ermittelt werden.

 

Die Bürgermeisterin hat mit dem Landkreis MSE dazu Rücksprache gehalten und wird in der Sitzung dazu ausführen. Frau Storch von der Gemeinschaftsunterkunft in Altentreptow wird zum Ausschuss für Schulen, Kultur, Sport, Jugend, Senioren und Soziales der Stadtvertretung Altentreptow (Vorberatung in Altentreptow eingeladen, um konkrete Fragen zu beantworten. Der Leitfaden für externe Arbeitsangelegenheiten § 5 Asylbewerberleistungsgesetz LK MSE wurde der Vorlage als Anlage beigefügt.

 

Hinsichtlich eines Einsatzes sind nachfolgende Sachverhalte zu berücksichtigen:

 

  • Arbeitsgelegenheit zumutbar und stundenweise ausgeübte werden können,
  • gemeinnützige Arbeit
  • müssen Mindestanforderungen in der Verständigung ohne Dolmetscher bei den Teilnehmenden gegeben sein
  • Nur solche Arbeitsgelegenheiten ausgeführt werden,  die  den Kenntnissen, Fähigkeiten und Erfahrungen sachgerecht und ohne erhöhte Unfallgefahr ausgeführt werden können.
  • Arbeitskleidung nach Arbeistschutzrichtlinie sind vom Arbeitgeber zu stellen
  • Unfallversichungsbeiträge sind zu zahlen
  • Aufwandsentschädigunhg 0,80 Cent je Stunde
  • vollumfängliche Betreuung durch einen Mitarbeiter ist zu gewährleisten
  • Es dürfen keine Maschinen geführt werden, d.h. vorwiegend Handarbeiten.

 

 

Die Stadtvertretung entscheidet, ob dem Antrag stattgegeben wird, nicht stattgegeben wird

bzw. in geänderter Form stattgegeben wird. Auch eine Verweisung in die Fachausschüsse

ist möglich.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung der Stadt Altentreptow beschließt,

 

 

1. die Bürgermeisterin zu beauftragen, in Abstimmung mit dem lntegrationsbeauftragten  des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte Gespräche mit dem Landkreis  aufzunehmen, mit dem Ziel, eine Vereinbarung zur Einrichtung von Arbeitsgelegenheiten  für Asylbewerber gemäß Asylbewerberleistungsgesetz abzuschließen;

 

2. die hierfür entstehenden und künftig anfallenden Kosten entsprechend im städtischen Haushalt zu berücksichtigen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2026

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Der finanzielle Aufwand muss geprüft werden!

 

 

 

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Anlagen

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