Beschlussvorlage - 01/BV/284/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
Kommunale Zusammenarbeit
Abschluss einer öffentlich rechtlichen Vereinbarung zur Errichtung einer gemeinsamen zentralen Vergabestelle des Amtes Neverin und der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebietskoordinatorin
- Bearbeiter:
- Silvana Knebler
Beratungsfolge
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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25.11.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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09.12.2025
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Sachverhalt
Im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit ist das Projekt der Einrichtung einer gemeinsamen zentralen Vergabestelle zwischen dem Amt Neverin und der Stadt Altentreptow initiiert worden. Aufgrund der immer komplexeren Rechtsmaterie im Vergabewesen und der dynamischen Entwicklung im Vergaberecht ist die Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle insbesondere zur Erhöhung der Rechtssicherheit und in Bezug auf die rechtskonforme Umsetzung sachgerecht und notwendig.
Die öffentliche Verwaltung steht vor einem zunehmenden Fachkräftemangel, dies erschwert die fristgerechte und rechtskonforme Abwicklung von Vergabeverfahren. Die Einrichtung einer gemeinsamen Vergabestelle soll sicherstellen, dass Vergabeverfahren effizient, transparent und rechtskonform durchgeführt werden, auch bei begrenzten personellen Ressourcen. Gleichzeitig soll die Dokumentation sämtlicher Vergabeprozesse den gesetzlichen Vorgaben entsprechen und eine revisionssichere Nachvollziehbarkeit gewährleisten.
Das Projekt wurde bereits im laufenden Jahr vorbereitet. Die Kosten werden auf der Grundlage des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes 2025/2026“ berechnet. Stadt und Amt tragen zunächst jeweils 50 % der Kosten. Es erfolgt jährlich eine Ist-Abrechnung auf der Grundlage der durchgeführten Vergaben. Die Kostenberechnung ist als Anlage beigefügt. Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich ein Zahlbetrag in Höhe von 53.977,50 EUR.
Ziel ist es, die gemeinsame Vergabestelle ab dem 01.01.2026 im Amt Neverin zu errichten.
Mit der Errichtung wird die interkommunalen Kooperation mit dem Amt Neverin weiter ausgebaut und gestärkt.
Es wird eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung abgeschlossen und der uRAB zur Prüfung vorgelegt. Die Aufwendungen sind amtsumlagefähig und werden von allen amtsangehörigen Gemeinden finanziert. Der Amtsausschuss des Amtes Treptower Tollensewinkel wird darüber in Kenntnis gesetzt.
Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.
Beschlussvorschlag
Die Stadtvertretung Altentreptow beauftragt die Bürgermeisterin:
- eine öffentlich – rechtliche Vereinbarung zur Einrichtung einer „gemeinsamen zentralen Vergabestelle“ mit dem Amt Neverin zu erstellen und abzuschließen.
- Die gemeinsame zentrale Vergabestelle wird beim Amt Neverin eingerichtet.
- Die Kosten werden auf der Grundlage des KGSt-Berichtes „Kosten eines Arbeitsplatzes 2025/2026“ ermittelt. Die Abrechnung erfolgt anhand der im laufenden Haushaltsjahr durchgeführten Vergaben der Stadt Altentreptow und des Amtes Neverin.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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ja |
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ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
Die Aufwendungen für die Kostenerstattung werden in die HHPL 2026 ff aufgenommen. Die Aufwendungen sind amtsumlagefähig und werden von allen amtsangehörigen Gemeinden mitgetragen.
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Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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270,9 kB
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