Beschlussvorlage - 02/BV/042/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Siedenbollentin verfügt über ein zentral in der Dorfmitte gelegenes, gemeindeeigenes Stallgebäude, Gemarkung Siedenbollentin, Flur 17, Flurstück 437. Aufgrund seiner Lage und Größe bietet das Gebäude hervorragende Voraussetzungen für eine nachhaltige und zukunftsorientierte Umnutzung. Ziel der Gemeinde ist es, das Gebäude zu einem Mehrfunktionshaus zu entwickeln, das die Grundversorgung der Bevölkerung sicherstellt, den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärkt und einen neuen Mittelpunkt des dörflichen Lebens schafft.

Ein wesentlicher Bestandteil des Vorhabens ist die Integration eines Nahversorgungsangebots nach dem „Tante Enso“-Konzept. Dieses Konzept verbindet die Vorteile eines modernen Online-Handels mit einer lokalen, kleinteiligen Versorgung in Form digitalisierter Dorfläden. Die Verkaufsstellen sind speziell für ländliche Regionen konzipiert, in denen herkömmliche Supermärkte aus wirtschaftlichen Gründen nicht mehr betrieben werden können (siehe Anlage 1 Konzept).

 

Die Gesamtausgaben für die geplante Umgestaltung des Stallgebäudes zum Mehrfunktionshaus belaufen sich gemäß Kostenschätzung nach DIN 276 auf 499.745,81 Euro (Anlage 2 Kostenschätzung).

 

Zur finanziellen Unterstützung wurde ein Fördermittelantrag beim Land Mecklenburg-Vorpommern gestellt.

Die Förderung erfolgt über das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern im Rahmen des Programms „Dorferneuerung“ in Höhe von 60 % der förderfähigen Kosten und ist beim Landkreis MSE zu beantragen.

  • Beantragte Fördersumme: 299.847,48 EUR
  • Förderziel: Unterstützung der kommunalen Infrastrukturentwicklung und Sicherung der Daseinsvorsorge im ländlichen Raum

Der Eigenanteil der Gemeinde beträgt demzufolge 40 % = 199.898,33 €. Der Eigenanteil soll über eine Kreditaufnahme finanziert werden. Die Refinanzierung des Kredites erfolgt über 10 Jahre aus den Erträgen der monatlichen Nettokaltmiete für die Verkaufsfläche (siehe Anlage 1 Konzept).

 

Zur Reduzierung des kommunalen Eigenanteils wird eine gezielte Einbindung externer Finanzierungsmöglichkeiten vorgesehen. Hierzu zählen insbesondere Beteiligungen benachbarter Gemeinden sowie die Akquisition von Spenden und Sponsoringmitteln.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V die Gemeindevertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt, das ehemalige Stallgebäude in der Ortsmitte  umfassend zu sanieren und zu einem Mehrfunktionshaus umzubauen. Ziel ist die Schaffung eines gemeinschaftlich nutzbaren Ortes für Dorfleben, Vereine, kulturelle Veranstaltungen, soziale Angebote sowie flexible Mehrzwecknutzung.

 

Der Bürgermeister wird beauftragt,

  • die notwendigen Schritte zur Projektvorbereitung einzuleiten,
  • eine belastbare Kosten- und Ausführungsplanung erstellen zu lassen,
  • sowie Fördermittel fristgerecht zu beantragen.

Die Gemeindevertretung stimmt zu, dass – sofern eine Förderung bewilligt wird – der gemeindliche Eigenanteil in Höhe gemäß späterem Kosten- und Finanzierungsplan im Haushaltsplan eingeplant wird.

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 X

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 Werden im neuen Haushaltsplan 2026 berücksichtigt.

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Die Maßnahme wird im Haushaltsplan 2026 ff aufgenommen.

 

 

 

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Anlagen

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