Beschlussvorlage - 01/BV/231/2025-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Da es noch Klärungsbedarf gab, wird die Vorlage erneut vorgestellt.

 

Die Stadt Altentreptow verfügt über einen Löschzug, um die Pflichtaufgabe einer leistungsfähigen Feuerwehr zu erfüllen. Die Einsätze setzen sich aus kostenfrei zu erbringenden Pflichtleistungen und abrechnungsfähigen Einsätzen zusammen. Bei der Gebührenberechnung gilt es zu berücksichtigen, dass die Gebühr nur die anteiligen Vorhaltekosten und die gesamten Einsatzkosten eines Einsatzes beinhalten darf.

 

Auf Grundlage der Kalkulation soll im nächsten Schritt die Gebührensatzung neu beschlossen werden. Die letzte Kalkulation stammt aus dem Jahr 2019.

 

Gemäß § 2 des BrSchG haben die Gemeinden als Aufgaben, im eigenen Wirkungskreis den abwehrenden Brandschutz und die technische Hilfeleistung in ihrem Gebiet sicherzustellen. Somit gehört der örtliche Brandschutz zur Pflichtaufgabe der Gemeinden.

 

Für die Berechnung der Kosten sind die betriebswirtschaftlichen Grundsätze heranzuziehen. Im Gegensatz zu anderen kommunalen Einrichtungen (Friedhof, Kita, Wasser/Abwasser) schränkt der Gesetzgeber die Kostenerstattung auf die kostenpflichtigen Einsätze ein. Damit ist es den Kommunen untersagt, die Gesamtkosten der Einrichtung Feuerwehr über Kostenerstattung zu refinanzieren.

 

Zu den ansatzfähigen Kosten gehören auch Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie Personalkosten, ferner Entgelte für in Anspruch genommene Fremdleistungen, Abschreibungen von den Anschaffungs- und Herstellungswerten sowie Zinsen auf Fremd- und Eigenkapital. Die Abschreibungen sind nach der mutmaßlichen Nutzungsdauer oder Leistungsmenge gleichmäßig zu bemessen. Berechnungsgrundlage sind die um Zuschüsse Dritter bereinigten Anschaffungs- und Herstellungswerte (§ 6 Abs. 2a KAG M-V).

 

Diese Kosten wurden für die einzelnen Jahre genau ermittelt. Der Kalkulationszeitraum beträgt 5 Jahre (§ 6 Abs. 2d KAG M-V).

 

Die Einsatzzeiten sollen nach neuem Recht minutengenau abgerechnet werden (eine viertelstündliche Abrechnung ist ebenso möglich).

 

Neu ist, dass die Fahrzeuge nicht mehr einzeln kalkuliert werden, sondern je Fahrzeugkategorie. Insgesamt wurden 4 Kategorien gebildet:

 

Löschfahrzeuge (HLF, TLF...)  

Hubrettungsfahrzeuge (DLA (K) 23/12...)

Kleinfahrzeuge (ELW, MTW...)

Anhänger

 

So können eventuell neu angeschaffte Fahrzeuge sofort je nach Kategorie abgerechnet werden.

 

Folgende Gebühren pro Stunde wurden kalkuliert:

 

 

Kategorie

Kostenersatz alt

Kostenersatz neu

Personal

 

27,27 €

5,96 € bzw. 13,90 €

ELW (AT- EL 112)

KFZ

31,85 €

39,20 €

MTW (AT-232)

KFZ

-

39,20 €

MTW (DM-AW 965)

KFZ

82,01 €

39,20 €

DLA (K) 23/12 (DM-2133)

HFZ

39,29 €

35,07 €

HLF 20 (AT-FW 46)

LFZ

37,56 €

71,50 €

TLF 16/25 (DM-2346)

LFZ

39,07 €

71,50 €

Anhänger (DM-AA 156)

AH

26,23 €

13,43 €

Da sich einige Berechnungsgrundlagen (besonders beim Personal) geändert haben, sind die Gebühren für das Personal deutlich geringer.

 

Daher schlägt die Verwaltung die Abrechnung der Einsätze auf Grundlage des Mindestlohns (ab 2026 i.H.v. 13,90 €) vor.

 

Abrechnung Kalkulierter Kostensatz 5,96 €/ Stunde 0,10 €/ Minute

Abrechnung Kostensatz Mindestlohn 13,90€/ Stunde 0,23 €/ Minute

 

 

Gemäß § 22 Abs. 3 Nr. 6 KV M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur Änderung von Satzungen zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt die als Anlage beigefügte Kalkulation für die Feuerwehrkostenerstattungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 2025

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 126010. 44290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Einrichtungen des Brandschutzes/ Kostenerstattungen und Kostenumlagen von Sonstigen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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