Beschlussvorlage - 01/BV/253/2025-01

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit Schreiben vom 24.9.2025 wurde die Stadt Altentreptow vom StALU informiert und aufgefordert Stellung zu nehmen und das gemeindliche Einvernehmen gem. §36 BauGB zu erteilen.

Antragsteller: Wind-projekt GmbH & Co.65.Betriebs-KG

Bez. D. Anlage: Repowering von einer Windenergieanlage (Typ Nordex N175/6.X)

Standort: Gemarkung Altentreptow,Flur 4,Flurstück 334

Der Antrag beläuft sich auf die immissionsschutzrechtliche Genehmigung nach 

§ 16 b Bundes-Immissionsschutzgesetz (Repowering) zur Errichtung und zum Betrieb 

einer Windenergieanlage vom Typ NORDEX N175/6.X (WEA Reutershof) und 

vollständigen Rückbau der Bestandsanlage des Typs ENERCON E-58 (vorh. WEA) im

Windpark Altentreptow-Ost in der Gemeinde Altentreptow.

Gemäß des Regionalen Raumentwicklungsprogrammes Mecklenburgische Seenplatte,

Teilfortschreibung im Programmsatz 6.5(5) „Vorranggebiete für Windenergieanlagen“ Vor-

entwurf 2023 vom November 2023 befindet sich die geplante Anlage in der Potenzialfläche

Altentreptow-S (Nr. 22).

Geplant ist die Errichtung und der Betrieb von einer WEA des Typs Nordex N175/6.X mit

einer Nabenhöhe von 199,0 m, einem Rotordurchmesser von 175,0 m und somit einer Ge-

samtbauhöhe von 286,5 m bei einer Nennleistung von 6,8 MW.

Bei der Bestandsanlage handelt es um eine WEA des Typs ENERCON E-58 mit einer Nabenhöhe von 70,00 m, einem Rotordurchmesser von 58,00 m und somit einer Gesamtbauhöhe von 99,50 m bei einer Nennleistung 1,0 MV.

Die Stadt wurde gebeten, bis zum 24.11.2025 das Einvernehmen zu erteilen oder es zu versagen.

Hinweis: 

Das Einvernehmen darf nur aus Gründen, die sich aus den §§ 31, 33, 34 und 35

BauGB ergeben, versagt werden. Ein rechtswidrig versagtes Einvernehmen der Ge-

meinde kann gemäß § 36, Abs. 2 des BauGB in Verbindung mit § 4 des Baugesetz-

buchausführungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern vom 30. Januar 1998 durch die

zuständige Genehmigungsbehörde des Vorhabens, das StALU MS, ersetzt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

1.Die Stadtvertretung beschließt und beauftragt die Verwaltung, dem Antrag auf Erteilung einer Genehmigung, nach §16b BImSchG zur Modernisierung (Repowering) von einer WEA in der Stadt Altentreptow (hier: Typ Nordex N175/6.X, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 334), zu zustimmen.

 ODER

2.Die Stadtvertretung beschließt und beauftragt die Verwaltung, den Antrag auf Erteilung einer Genehmigung, nach §16b BImSchG zur Modernisierung (Repowering) von einer WEA in der Stadt Altentreptow (hier: Typ Nordex N175/6.X, Gemarkung Altentreptow, Flur 4, Flurstück 334), zu versagen.

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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