Beschlussvorlage - 01/BV/267/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit vielen Jahren wünschen sich die Bürgerinnen und Bürger der Stadt Altentreptow eine wohnortnahe und umweltfreundliche Bademöglichkeit. Besonders in den Sommermonaten besteht ein hoher Freizeit- und Erholungsbedarf, der bislang nur durch Fahrten zu weiter entfernten Bädern oder Seen gedeckt werden kann.

 

Mit der Errichtung eines Naturfreibades soll dieser langgehegte Bürgerwunsch umgesetzt und gleichzeitig ein nachhaltiges, ökologisch verträgliches Freizeitangebot geschaffen werden. Ein Naturfreibad verzichtet auf den Einsatz von Chlor und chemischen Aufbereitungsverfahren und nutzt stattdessen natürliche Reinigungsprozesse durch Pflanzenfilter und Regenerationsteiche. Dies sorgt für eine hohe Wasserqualität, geringere Betriebskosten und eine naturnahe Gestaltung des Badeareals.

 

Es wurde eine Fachfirma mit der Erstellung einer Entwurfsplanung zur Herstellung eines Naturfreibades mit biologischer Wasseraufbereitung am Standort Klosterberg beauftragt und eine Kostenschätzung nach DIN 276 erarbeitet.

 

Für die Finanzierung stehen verschiedene Förderprogramme auf Landes-, Bundes- oder EU-Ebene zur Verfügung, beispielsweise im Rahmen von Programmen zur Klimaanpassung, nachhaltigen Infrastruktur oder touristischen Entwicklung ländlicher Räume.

 

Die geschätzten Gesamtkosten betragen ca. 3,6 Mio EUR, wobei ein Förderanteil von bis zu 75 % realistisch erscheint. Der städtische Eigenanteil in Höhe von 900.000 EUR wäre im Rahmen zukünftiger Haushaltsplanungen zu berücksichtigen.

 

Zusätzlich besteht die Möglichkeit über Spenden/Sponsoring den städtischen Eigenanteil zu minimieren.

 

Eine Finanzierung des Projektes ist nur mit der Gewährung von Fördermitteln möglich.

 

Gemäß § 22 Abs. 2 Kommunalverfassung M-V ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung beschließt, Fördermittel für die Errichtung eines Naturfreibades in Altentreptow zu beantragen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, anhand der vorliegenden Kostenschätzung die Förderanträge vorzubereiten und fristgerecht einzureichen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 x

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

Der städtische Eigenanteil wird im Finanzplanungszeitraum 2027-2029 aufgenommen.

 

 

 

 

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Anlagen

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