Beschlussvorlage - 01/BV/263/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Seit 2023 verhandelt die Verwaltung  im Auftrag des beteiligten Gemeinden (Stadt Altentreptow, Gemeinde Tützpatz, Wolde, Pripsleben, Groß Teetzleben, Grapzow, Gültz) mit der Wind MV GmbH & Co. KG um den Abschluss eines Sponsoringvertrages hinsichtlich der Errichtung von zwei windenergieanlagen auf dem Gebiet der Stadt Altentreptow im Windeignungsgebiet „West“.  Die Errichtung der Windkraftanlagen wurden bereits am 18.12.2029 genehmigt und im Jahr 2021 in Betrieb genommen.

 

Ein Vertrag über die finanzielle Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen (Bestandsanlagen) hinsichtlich der Zahlung von 0,02 Cent/kwh anteilig an die beteiligten Gemeinden  im Umkreis von 2.500 m wurde durch die Gemeindevertretung bereits beschlossen. Eine erste Gutschrift hieraus erfolgte im Juni 2024 für den Leistungszeitraum 2023.

 

Das Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit M-V hat der Wind MV GmbH & Co KG nunmehr mittels Bescheid verpflichtet, hinsichtlich der Beteiligung der Bürger und Bürgerinnen, eine finanzielle Unterstützung an in den beteiligten Gemeinden ansässige gemeinwohlorientierte Vereine oder Institutionen in Höhe von 1.562,50 EUR/Jahr/Gemeinde (Stadt) zu leisten.

 

Lt. der Formulierung im Bescheid muss die Zuwendung dem Zwecke der Akzeptanzsteigerung für Windenergie dienen und den Einwohnerinnen und Einwohnern der Gemeinde zu Gute kommen. Die Formulierung wurde lt. Rücksprache mit dem Ministerium bewusst  so „offen“ formuliert, um den Vorhabenträgern und der Gemeinde/Stadt möglichst freie Hand  zu lassen bei der Verteilung der Zuwendung. Zur gesetzeszweckmäßigen Akzeptanzgewinnung bedarf es einer weitergehenden Beteiligung der Bevölkerung vor Ort.

Ein vor Ort abgestimmtes Konzept hat das Potential, den Gesetzeszweck der Ak-zeptanzsteigerung vor Ort zu erfüllen.

 

Der Sponsoringvertrag ist in der Anlage beigefügt. Dieser wurde mit dem Ministerium, dem Vorhabenträger und der Rechtsanwaltskanzlei Maslaton rechtlich abgestimmt.

 

Der Vertrag tritt unabhängig von der Unterzeichnung am 13.09.2021 in Kraft und läuft bis zum 31.12.2041.

 

Die Stadt kann frei bestimmen, welchem Verein bzw. welcher Institution die finanzielle Unterstützung erhalten soll. Der Betrag von 2021 bis 2025 wird fällig nach Unterzeichnung und innerhalb vier Wochen nach Mitteilung der entsprechenden Kontodaten vom Verein/Institution.

 

Eine Auszahlung an die Stadt ist nicht zulässig laut Ministerium.

 

Die Stadt hat somit die Möglichkeit ihre Vereine und Institutionen Vorort über einen Zeitraum von 20 Jahren zu fördern.

 

Für die Entscheidung ist gemäß § 22 Abs. 2 KV M-V die Stadtvertretung zuständig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Altentreptow beschließt mit der Wind MV GmbH & Co. KG den im Anhang beigefügten Sponsoringvertrag abzuschließen.

 

Die Verwaltung  wird beauftragt, jährlich eine Beschlussvorlage für die Stadtvertretung  zur Festlegung, an welchem ortsansässigen gemeinwohlorientierten Verein/Institution  der Sponsoringbetrag  ausgezahlt werden soll, vorzubereiten.

 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen:

 

 

 

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Anlagen

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