Beschlussvorlage - 36/BV/045/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Mit der Haushaltssatzung 2024 der Gemeinde Tützpatz wurde eine Kreditneuaufnahme in Höhe von 414.930 EUR für den Eigenanteil der Gemeinde an der Sanierung des Birkenweges in Tützpatz beschlossen. Von der unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte wurde ein Teilbetrag in Höhe von 364.932 EUR genehmigt. (Geplante Sanierungskosten i. H. v. 468.228 € - Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten vom Land gem. § 8a KAG i. H. v. 103.296 €). Der Betrag wurde per Ermächtigung ins Haushaltsjahr 2025 übertragen. Die Kosten für die Neuerschließung der Straße dürfen nicht über einen Kredit finanziert werden. Die umlagefähigen Erschließungskosten werden gemäß Satzung zu  90 % auf die Anlieger umgelegt.

 

Gesamtauszahlungen:  969.392,12 EUR

Sanierungskosten:   308.711,94 EUR

Erschließungskosten:   660.680,18 EUR

Einzahlungen gem. § 8a KAG:  128.451,30 EUR 

Einzahlungen Anlieger:  324.301,94 EUR

Eigenanteil:                             506.718,96 EUR

davon Kreditaufnahme:    180.260,64 EUR       

 

Die Bauabnahme ist erfolgt und die Endabrechnung erstellt. Da die Gemeinde nicht über ausreichend finanzielle Mittel verfügt, ist zur Finanzierung des verbleibenden Eigenanteils der Gemeinde für die Sanierung der Straße die Neuaufnahme eines Kredites erforderlich. Demnach sind Kosten für die Sanierung i. H. v. insgesamt 308.711,94 EUR entstanden. Abzüglich der Einzahlungen aus Beiträgen und ähnlichen Entgelten gem. § 8a KAG i. H. v. nunmehr 128.451,30 EUR verbleibt ein Betrag i. H. v. 180.260,64 EUR.

 

Die Angebote werden bei verschiedenen Banken tagesaktuell abgefragt und der Gemeindevertretung am Abend der Sitzung vorgelegt. 

 

Gem. § 22 KV M-V entscheidet die Gemeindevertretung über die Aufnahme von Krediten.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Tützpatz beschließt die Kreditneuaufnahme i. H. v. 180.260,64 EUR zur Finanzierung des Eigenanteils für die Sanierung des Birkenweges in Tützpatz bei dem Kreditinstitut ………………………. mit einem Zinsatz von ………. v. H. und einer Zinsbindungsfrist von …………….. Jahren.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 2025

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 541000.69253100

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Einzahlungen an der Aufnahme von Krediten für Investitionen vom inländischen Geldmarkt

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

Ermächtigung

 180.260,64 €

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 0,00

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 180.260,64 €

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 0,00

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen: in den Folgejahren Zins- und Tilgungsleistungen

 

 

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