Beschlussvorlage - 01/BV/246/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Stadtvertretung Stadt Altentreptow unterstützt den Ausbau und Speicherung erneuerbarer Energien. Zusammen mit der H-BESS GmbH, Hamburg, soll deshalb auf einer Fläche in unmittelbarer Nähe des Energieparks Thalberg ein Batteriespeicher errichtet und betrieben werden.

 

Neben dem bestehenden Energiepark mit Biogasanlagen und dem Solarpark ist die Umgebung geprägt durch zahlreiche Umspannwerke sowie einer Hochspannungsfreileitung. Die Erschließung ist gesichert. Das Flurstück Gemarkung Altentreptow, Flur 11, Flurstück 28 steht über einen mehrjährigen Pachtvertrag mit der H-BESS GmbH zur Verfügung. Die verkehrliche Erschließung erfolgt über Gemarkung Altentreptow, Flur 11 und das Flurstück 33 im Eigentum der Stadt Altentreptow sowie das Flurstück 39. Das Flurstück 39 ist durch eine Nutzungsvereinbarung zugänglich.

 

Über einen städtebaulichen Vertrag verpflichtet sich die H-BESS GmbH zur Übernahme aller anfallenden Planungskosten.

 

Das Verfahren soll als vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB durchgeführt werden.

 

Es werden ein Umweltbericht und ein Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag erstellt. Ein Durchführungsvertrag wird vor Satzungsbeschluss vorliegen. Die baugebietstypische Ausprägung des Plangebiets wird innerhalb des Verfahrens erarbeitet. Es sollen ebenfalls Flächen für den zu erwarteten Eingriff im Geltungsbereich untergebracht werden.

 

Die Errichtung und Inbetriebnahme eines Batteriespeichers ist im Flächennutzungsplan der Stadt Altentreptow im Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ der Stadt Altentreptow nicht dargestellt.

 

Die vorgesehene Nutzung kann deshalb nicht aus dem Flächennutzungsplan Stadt Altentreptow entwickelt werden. Aus diesem Grund ist ebenfalls eine Änderung des Flächennutzungsplans notwendig.

 

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Beschlussvorschlag

Die Stadtvertretung Stadt Altentreptow beschließt:

 

1. 

Die Stadtvertretung Stadt Altentreptow stimmt dem Antrag der H-BESS GmbH auf Einleitung eines Bauleitplanverfahrens zu und beschließt die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 45 „Batteriespeicher Thalberg“ gemäß § 2 Abs. 1 BauGB für den in Anlage 1 dargestellten Geltungsbereich. Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 5,3 ha.

 

2. 

Planungsziel ist die Schaffung der baurechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung und Betrieb eines Standortes für Batteriespeicher, Nebenanlagen, Umspannwerk und Ausgleichsmaßnahmen.

 

3. 

In den Aufstellungsverfahren wird gem. § 3 Abs. 1 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und eine frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gem. §4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

 

4. 

Der Aufstellungsbeschluss ist gem. § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 X

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Der Stadt Altentreptow entstehen keine Kosten.

 

 

 

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Anlagen

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