Beschlussvorlage - 01/BV/244/2025
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Altentreptow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachgebiet Finanzen
- Bearbeiter:
- Birgit Furth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Finanzausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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17.09.2025
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Geplant
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Hauptausschuss der Stadtvertretung
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Vorberatung
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22.09.2025
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Erledigt
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Stadtvertretung Altentreptow
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Entscheidung
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15.10.2025
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Sachverhalt
Die Stadtvertretung hat am 18.03.2025 die Haushaltssatzung 2025 mit den dazugehörigen Haushaltsplanungsunterlagen beschlossen. Gemäß § 48 Abs. 2 KV M-V muss eine Nachtragshaushaltssatzung erlassen werden, wenn im Ergebnishaushalt bisher nicht veranschlagte oder zusätzliche Aufwendungen bei einzelnen Aufwandspositionen in einem Verhältnis zu den Gesamtaufwendungen erheblichen Umfang getätigt werden sollen oder müssen; Entsprechendes gilt im Finanzhaushalt für Auszahlungen.
Mit der Nachtragshaushaltsplanung wurden u.a. die Steuererträge/Einzahlungen angepasst, außerdem wurden die beantragten Fördermittel und die Sachverständigenkosten für die Planung der Sanierung/Instandsetzung des Speichers in den Haushalt eingestellt. Diese Maßnahme wurde bislang im Haushalt des Städtebaulichen Sondervermögens abgebildet. Mit Schreiben des Ministeriums für Inneres, Bau und Digitalisierung vom 09.05.2025 wurde der Schlussabrechnungsstichtag der Gesamtmaßnahme “Altstadtkern” auf den 31.12.2025 festgelegt. Demzufolge erhält die Stadt Altentreptow zukunftig keine Städtebaufördermittel mehr. Die bereits mit Mitteln der Städtebauförderung begonnenen Maßnahmen werden nur noch zu Ende geführt.
Die Stadtvertretung hat sich gegen eine Erhöhung des Hebesatzes der Grundsteuer B ausgesprochen. Diese wäre aufgrund der Neuregelung der Grundteuer erforderlich gewesen, um die Erträge aus Vorjahren zu erreichen. Es erfolgte eine Absenkung der Steuereinzahlungen in Höhe von 124.300 EUR. Die sonstigen laufenden Aufwendungen erhöhen sich um 386.000 EUR und die Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen mindern sich um 237.100 EUR.
Die Zinserträge wurden um 99.100 EUR gesenkt und die Zinsaufwendungen um 87.400 EUR erhöht. Hintergrund hierfür ist die Erstattung von Gewerbesteuereinnahmen. Diese müssen per Gesetz verzinst werden.
Insgessamt erhöhen sich die laufenden Erträge um 139.400 EUR und die Aufwendungen um 411.000 EUR mit der Nachtragshaushaltsplanung 2025. Demzufolge erhöht sich das unterjährige Defizit von – 125.115 EUR auf – 397.375 EUR. Der unterjährige Ausgleich ist über Entnahme aus der Kapitalrücklage sichergestellt. Auch im Finanzplanzeitraum kann der Ausgleich im Ergebnishaushalt uber Rücklagenentnahmen dargestellt werden.
Bei den investiven Ein- und Auszahlungen wurde neu aufgenommen der Neubau Brücke Grüner Gang mit 300.000 EUR. Die Brücke wurde aufgrund der durchgeführten Brückenprüfung gesperrt. Die Brücke muss komplett erneuert werden. Um die Maßnahme umsetzen zu können, werden nachfolgende Maßnahmen verschoben:
- Überdachung Fritz-Reuter-Turnplatz
- Leichtbauhalle/Carports Bauhof
- Wendehammer Fritz-Peter-Straße.
- Stammkapital Projektgesellschaft
Alle anderen investien Maßnahmen wurden enstprechend den vorliegenden Zuwendungsbescheiden und Auszahlungen angepasst.
Zur Finanzierung der Investitionen macht sich eine Kreditaufnahme erforderlich. In der Haushaltssatzung vom 18.03.2025 wurde eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.296.100 € beschlossen, durch die uRAB aber nur ein Teilbetrag von 1.895.135 EUR € genehmigt.
Durch die Erhöhung der investiven Ein- und Auszahlungen insgesamt wird im Nachtrag eine Kreditaufnahme in Höhe von 2.801.450 € ausgewiesen. Die Kreditaufnahme erhöht sich um 505.350 EUR.
Unterjährig weist der Finanzahushalt eine Defizit in Höhe von – 136.725 EUR aus. Das Defizit kann aus positven Vorträgen aus dem Vorjahr gedeckt werden. Der Haushaltsausgleich kann auch im Finanzplanzeitraum erzielt werden.
Gemäß § 22 Abs. 3 ist die Stadtvertretung für die Entscheidung zur Nachtragshaushaltssatzung 2025 zuständig.
Finanz. Auswirkung
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im lfd. Haushaltsjahr: |
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in Folgejahren: |
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nein |
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nein |
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ja |
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x |
ja |
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einmalig |
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jährlich wiederkehrend |
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Finanzielle Mittel stehen: |
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stehen zur Verfügung unter |
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stehen nicht zur Verfügung |
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Produktsachkonto: |
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Deckungsvorschlag: Produktsachkonto: |
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Bezeichnung: |
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Bezeichnung: |
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Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung |
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Haushaltsmittel: |
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Haushaltsmittel: |
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Soll gesamt: |
Soll gesamt: |
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Maßnahmesumme: |
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Maßnahmesumme: |
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noch verfügbar: |
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noch verfügbar: |
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Erläuterungen:
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Anlagen
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6
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(wie Dokument)
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82,9 kB
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7
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(wie Dokument)
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956,1 kB
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