Beschlussvorlage - 03/BV/052/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bartow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 26.02.2024 ihre Absicht bekanntgegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Gasversorgung in der Gemeinde schließen zu wollen.

 

Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 18.03.2024 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 07.01.2025 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.

 

Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Gasversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Gas bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern. Die Aufrechterhaltung der Versorgungssicherheit wird durch die E.DIS gewährt sichergestellt. 

 

Die Gemeinde stellt E.DIS im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis ihre öffentlichen Verkehrswege, d.h. öffentliche Straßen i.S.d. Landesstraßengesetzes in der jeweils gültigen Fassung (z.B. Straßen, Brücken, Wege, Plätze) für die Verlegung und den Betrieb von über- und unterirdischen Gasverteilungsanlagen und deren Zubehör gegen  Zahlung einer Konzessionsabgabe zur Verfügung.

E.DIS zahlt an die Gemeinde während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Gemeinde mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart.

 

E.DIS gewährt der Gemeinde, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederdruck abgerechneten Eigenverbrauch gemäß § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV in der jeweils geltenden Fassung oder einer Nachfolgeregelung. Dieser Rabatt beträgt derzeit 10% des Rechnungsbetrages für den Netzzugang.

 

Der Vertrag tritt am 23.05.2026 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Gemeinde Bartow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag außer Kraft.

 

Die Gemeinde hat bis zum22. Mai 2026 noch den bestehenden Vertrag 010465 aus dem Jahr 2006.

Der neue Vertrag wurde versehentlich bereits vollständig unterschrieben.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Strom mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem23. Mai 2026.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

 

 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Für das HHJ wurden 203 € zum Soll gestellt.

 

 

 

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