Beschlussvorlage - 03/BV/050/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Die Gemeinde Bartow hat mit Anzeige im Bundesanzeiger vom 25.02.2025 ihre Absicht bekanntgegeben, einen Wegenutzungs-/Konzessionsvertrag für die Stromversorgung in der Gemeinde schließen zu wollen. 

Die E.DIS Netz GmbH hat mit Schreiben vom 20.03.2025 ihr Interesse zum Abschluss eines solchen Vertrages bekundet. Mit Schreiben vom 27.05.2025 wurde der Entwurf des Vertrages übersandt.

Laut diesem Vertrag verpflichtet sich die E.DIS jedermann nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen an ihr Stromversorgungsnetz anzuschließen. E.DIS errichtet, unterhält und betreibt die Anlagen zur Versorgung mit Strom bis einschließlich der Hausanschlüsse, soweit nicht unabwendbare Ereignisse dies verhindern. E.DIS gewährt der Gemeinde, ihren Eigenbetrieben und Eigengesellschaften einen Preisnachlass für den in Niederspannung abgerechneten Eigenverbrauch gem. § 3 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 KAV in der jeweils geltenden Fassung oder einer Nachfolgeregelung. Dieser Rabatt beträgt derzeit 10 % des Rechnungsbetrages für den Netzzugang. Für Wirtschaftsunternehmen der Gemeinde, die im Sinne des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen im Wettbewerb stehen, kommt dieser Preisnachlass nicht in Betracht.

Die Gemeinde stellt E.DIS im Rahmen ihrer privatrechtlichen Befugnis ihre öffentlichen Verkehrswege, d.h. öffentliche Straßen i.S.d. Landesstraßengesetzes in der jeweils gültigen Fassung (z.B. Straßen, Brücken, Wege, Plätze) für die Verlegung und den Betrieb von ober- und unterirdischen Stromverteilungsanlagen und deren Zubehör (Leitungen, Kabel, Verteilerschränke, Fernwirkleitungen zur Netzsteuerung) einschließlich Umspannstationen, die der unmittelbaren Versorgung von Letztverbrauchern mit Strom im Gemeindegebiet dienen, gegen Zahlung einer Konzessionsabgabe zur Verfügung.

 

E.DIS zahlt an die Gemeinde während der Laufzeit des Vertrages die jeweils höchstzulässige Konzessionsabgabe, sofern die Gemeinde mit E.DIS schriftlich nicht etwas anderes vereinbart.

 

Der Vertrag tritt am 11.12.2026 in Kraft und wird auf die Dauer von 20 Jahren geschlossen. Gleichzeitig tritt der zwischen E.DIS und der Gemeinde Bartow bestehende Konzessions- bzw. Wegenutzungsvertrag außer Kraft.

 

Die Gemeinde hat bis zum 10. Dezember 2026 noch den bestehenden Vertrag 010466 aus dem Jahr 2006.

 

Gemäß § 22 KV M-V ist die Gemeindevertretung für die Entscheidung zuständig. 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung beschließt den Abschluss eines Wegenutzungs-/Konzessionsvertrages Strom mit der E.DIS Netz GmbH, Langewahler Straße 60, 15517 Fürstenwalde/Spree mit einer Laufzeit von 20 Jahren ab dem11. Dezember 2026. 

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

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Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

 

Erläuterungen: Im HHJ 2025 wurden 9.020 € zum Soll gestellt.

 

 

 

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