Beschlussvorlage - 38/BV/058/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Für den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Wildberg wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

114.263,84

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

+35.289,69

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

149.553,53

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-351.887,51

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-202.333,78

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-66.102,60

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

5.789,91

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 114.263,84 €. Das Ergebnis ist um 537.101,72 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich auf nicht geplante Zuweisungen vom Land nach § 27 FAG sowie höhere Gewerbesteuern, Mieterträge und Verkaufserlöse zurückzuführen. Aber auch auf Einsparungen im Bereich der Aufwendungen für die Bewirtschaftung der Grundstücke und der Gebäudeunterhaltung. Zur Verbesserung des negativen Ergebnisvortrages wurden aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage 35.289,69 € entnommen. Zusammen mit den Vorträgen aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht.

Das Eigenkapital ist nun positiv bei 5.789,91 €. Die Gemeinde ist damit nicht mehr überschuldet. Die Bilanzsumme beträgt 2.245.182,03 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

152.318,40

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

31.127,24

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

121.191,16

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-491.630,14

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-370.438,98

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-31.970,64

-66.102,60

 

 

 

 

Bilanz

 

Aktiva 2.2.6.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-439.635,71

 

Veränderung der liquiden Mittel

238.222,38

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-201.413,33

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

980.484,74

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein Ergebnis von 152.318,40 €. Davon werden die Kredite mit 31.127,24 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -370.438,98  €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

 

Die Fördermittel zum Umbau des Jugendclubs in Höhe von 60.000 € hat die Gemeinde nicht erhalten, jedoch 85.980,27 € nicht geplante Einzahlung zur Ablösung Altverbindlichkeiten Wohnungswirtschaft. Geplante Grundstücksverkäufe wurden nicht umgesetzt. Es wurden Haushaltsermächtigungen für laufende Auszahlungen in Höhe von 66.102,60 € (9.160,77 € für Akustikdecken Kita Wildberg, 36.873,48 € für Banketterneuerung Reinberg-Wildberg sowie Schadstellensanierung Schäferdamm, 14.664,13 € für FFW-Dienstkleidung und 4.685,63 € für ein Brandschutzkonzept Kita Breesen) sowie 31.970,64 € für den Umbau des Dachgeschosses der Kita Wildberg ins Folgejahr übertragen.

Die liquiden Mittel erhöhten sich um 238.222,38 € auf insgesamt -201.413,33 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 980.484,74 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind als Zugänge bzw. Abgänge sind neben den Abschreibungen folgende Werte bilanziert worden:

 

Pos. 1.2.3 Vermögenszuordnung Kita

Pos. 1.2.7 Anschaffung Mulcher, Schneeräumschild und Traktor für den grünen Bereich

Pos. 1.2.8 Anschaffung Holzpavillon für Kita in Wildberg

Pos. 1.2.10 geleistete Anzahlungen für den Dachausbau Kita Wildberg

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Wildberg beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Wildberg mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...