Beschlussvorlage - 02/BV/037/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Für den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Siedenbollentin wurden folgende Werte festgestellt:

 

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

142.222,14

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

50.943,24

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

193.165,38

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

-423.223,49

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-230.058,11

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

7.348,73

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

455.067,50

 

 

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis 142.222,14 €. Das positive Ergebnis ist um 183.277,14 € besser ausgefallen als geplant. Dies ist hauptsächlich aufgrund höhere Gewerbesteuern und Konsolidierungszuweisungen des Landes zurückzuführen. Im Bereich der Aufwendungen waren Einsparungen für Veranstaltungen, Straßenunterhaltung und den Schullastenausgleich zu verzeichnen. Um den negativen Ergebnisvortrag weiter zu verbessern, wurde eine ertragswirksame Entnahme aus der Infrastrukturpauschale aus der zweckgebundenen Kapitalrücklage gebucht. Einschließlich der negativen Vorträge ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung mit -230.058,11 € jedoch nicht erreicht. Die Bilanzsumme beträgt 3.785.392,71 €.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

229.473,83

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

47.117,12

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

182.356,71

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-595.490,72

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-413.134,01

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

+590.287,11

-7.348,73

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva

4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-475.606,41

 

Veränderung der liquiden Mittel

130.865,82

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-606.472,23

Passiva 4.2.1

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

1.574.435,76

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein positives Ergebnis von 229.473,83 €. Davon werden die Kredite mit 47.117,12 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt aber ein negatives Ergebnis von
- 413.134,01 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es wurden investive Einzahlungsermächtigungen für den Kitaumbau i. H. v. 590.287,11 € ins Folgejahr übertragen. Die Gemeinde erhielt eine Zuweisung zur Ablösung von Altverbindlichkeiten für die kommunale Wohnungswirtschaft in Höhe von 262.533,92 €. Die Ablösung des Darlehens wird im Januar 2024 erfolgen.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 130.865,82 € auf insgesamt -606.472,23 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 1.574.435,76 €.

In der Anlagenbuchhaltung sind neben den Abschreibungen folgende Zu- und Abgänge bilanziert worden:

Pos. 1.2.7  Stromerzeuger

Pos. 1.2.10  geleistete Anzahlungen für Ausbau Kita sowie Möbel für die Kita

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Beschlussvorschlag

 Die Gemeindevertretung Siedenbollentin beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Siedenbollentin mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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