Beschlussvorlage - 31/BV/038/2025

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Gemäß § 60 Abs. 1 Satz 1 der Kommunalverfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern hat die Gemeinde für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss aufzustellen. Der Jahresabschluss hat unter Beachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gemeinde zu vermitteln.

Für den Jahresabschluss 2023 der Gemeinde Altenhagen wurden folgende Werte festgestellt:

 

Ergebnisrechnung

in EUR

Zeile 20

Jahresergebnis vor Veränderung der Rücklagen

-95.583,00

Zeile 21

Einstellung in die Kapitalrücklage

0,00

Zeile 22

Entnahme aus der Kapitalrücklage

45.343,28

Zeile 23

Einstellung in die Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 24

Entnahme aus der Rücklage für Belastungen aus dem kommunalen Finanzausgleich

0,00

Zeile 25

Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag zum 31.12.

-50.239,72

Zeile 26

Vortrag aus Vorjahren

3.262,51

Zeile 27

Jahresergebnis einschließlich Ergebnisvortrag aus Vorjahren

-46.977,21

 

Ausgleich der Ergebnisrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 1 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-31.491,45

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 1

Stand Eigenkapital zum 31.12.

247.403,13

 

Vor Veränderung der Rücklagen beträgt das Jahresergebnis -95.583,00 €. Das Ergebnis ist um 208.302,90 € besser ausgefallen als geplant. Das ist auf nicht geplante Sonder- und Ergänzungszuweisungen sowie auf Einsparungen bei Sach- und Dienstleistungen im Kitabereich zurückzuführen. Das Ergebnis konnte durch die Entnahme aus der zweckgebundenen Kapialrücklage um 45.343,28 € verbessert werden. Einschließlich der Vorträge aus Vorjahren ist der Haushaltsausgleich in der Ergebnisrechnung nicht erreicht. Das Eigenkapital verschlechtere sich von 320.399,70 € auf 247.403,13 €. Die Bilanzsumme beträgt 965.389,35 €. Die Gemeinde ist nicht überschuldet.

 

 

Finanzrechnung

in EUR

Zeile 18

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen vor planmäßiger Tilgung

-92.110,58

Zeile 32

Planmäßige Tilgung

12.155,69

Zeile 37

Jahresbezogener Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen

-104.266,27

Zeile 38

Vortrag aus Vorjahren

-163.743,55

Zeile 39

Saldo der laufenden Ein- und Auszahlungen einschließlich Vorträge aus Vorjahren

-268.009,82

 

Ausgleich der Finanzrechnung gem. § 16 Abs. 2 Nr. 2 GemHVO-Doppik M-V

NEIN

Spalte 8

Übertragene Haushaltsermächtigungen

-31.491,45

 

 

 

 

Bilanz

 

Passiva 4.10.1

Stand der liquiden Mittel zum 31.12. des Haushaltsvorjahres

-107.347,94

 

Veränderung der liquiden Mittel

-70.868,02

 

Stand liquider Mittel zum 31.12. des Haushaltsjahres

-178.215,96

Passiva 4.2.1

4.10.2

Stand der Investitionskredite (Restschuld) per 31.12. des Haushaltsjahres

Kredit Landesförderinstitut

38.091,51

 

2.446,24

 

Die laufenden Einzahlungen abzüglich der laufenden Auszahlungen ergeben ein negatives Ergebnis von -92.110,58 €. Davon werden die Kredite mit 12.155,69 € getilgt. Einschließlich der Vorträge aus den Vorjahren verbleibt insgesamt ein negatives Ergebnis von -268.009,82 €. Damit ist der Haushaltsausgleich in der Finanzrechnung nicht erreicht.

Es sind Aufwands- und Auszahlungsermächtigungen i. H. v. 31.491,45 € u. a. für die Sanierung der Kita ins Folgejahr übertragen worden.

Die liquiden Mittel verringerten sich um 70.868,02 € auf insgesamt -178.215,96 €. Aus den Kreditaufnahmen für Investitionen besteht noch eine Restschuld von 40.537,75 €.

In der Anlagenbuchhaltung waren neben der planmäßigen Abschreibung keine Veränderungen als Zu-/Abgänge zu bilanzieren.

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung Altenhagen beschließt gem. § 60 Abs. 5 Satz 1 der Kommunalverfassung M-V die Feststellung des Jahresabschlusses 2023 der Gemeinde Altenhagen mit den darin enthaltenen über- und außerplanmäßigen Erträgen, Aufwendungen, Einzahlungen und Auszahlungen.

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Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

planmäßig zur Verfügung unter :

 

 

nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

(Deckungsvorschlag) 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur

 

 

 

 

 

 

 

Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

Haushaltsmittel:

 

 

bisher angeordnete

 

bisher angeordnete

 

Mittel:

Mittel:

 

Maßnahmesumme:

 

 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

 

noch verfügbar:

 

 

Erläuterungen:

 

 

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Anlagen

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