Beschlussvorlage - 04/BV/025/2025

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Gemäß § 44 Abs. 4 des Kommunalverfassungsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern (KV MV) dürfen Spenden, Schenkungen und ähnliche Zuwendungen nur angenommen werden, wenn diese mit den Aufgaben der Gemeinde vereinbar sind und die Gemeindevertretung zugestimmt hat, sofern sie oberhalb der in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen liegen.

 

Laut § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow entscheidet die Gemeindevertretung über die Annahme von Sponsoring-Verträge, die einen Wert von 100 € übersteigen.

 

Im vorliegenden Fall hat die Gemeinde einen Sponsoringvertrag erhalten und abgeschlossen:

 

Förderer/in:                          ART THEATER (Mohrenstraße 68, 10117 Berlin)

 

Höhe des Förderung:           500,00 €

 

Zweckbindung:   700. Jahrestag der Gemeinde Grischow

 

Als Gegenleistung wird in geeigneter Weise auf die Unterstützung des Sponsors hingewiesen.

 

Der Sponsoringvertrag ist zweckgebunden.

 

Die Verwaltung hat geprüft, dass dieser Sponsoringvertrag den gemeindlichen Aufgaben gemäß § 2 KV M-V entspricht und keine unzulässigen Bedingungen daran geknüpft sind.

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Die Gemeindevertretung der Gemeinde Grischow beschließt:

 

1. Der Sponsoringvertrag in Höhe von 500,00 €, gefördert von der ART THEATER wird gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V und § 5 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Grischow angenommen.

 

2. Dieser Sponsoring wird zweckgebunden für das 700. Jahrestag der Gemeinde Grischow verwendet.

 

3. Die Verwaltung wird beauftragt, diesen Sponsoring ordnungsgemäß im Haushalt zu verbuchen, den Förderer/in über die Annahme zu informieren und die zweckgemäße Verwendung sicherzustellen. Der Sponsor wird in geeigneter Weiser auf die Unterstützung hingewiesen.

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

im lfd. Haushaltsjahr:

 

 

in Folgejahren:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

nein

 

 

 

x 

nein

 

ja

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

ja

 

 

 

 

einmalig

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

jährlich wiederkehrend

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Finanzielle Mittel stehen:

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 x

stehen zur Verfügung unter

 

 

stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Produktsachkonto:

 

 

 

Deckungsvorschlag:

Produktsachkonto:

 

 

 2.8.1.00.46290000

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Bezeichnung:

 

 

 

Sonstige weitere laufende Erträge (u.a. Spenden)

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Deckungsmittel stehen nicht zur Verfügung

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Haushaltsmittel:

 

0,00 € 

Haushaltsmittel:

 

 

 

0,00 € 

 

 

Soll gesamt:

Soll gesamt:

 

Maßnahmesumme:

500,00 € 

Maßnahmesumme:

 

noch verfügbar:

 

500,00 € 

noch verfügbar:

 

 

 

 

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...